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Student kann seine Miete absetzen

Für Studierende ist es möglich, die Mietkosten von der Steuer abzusetzen. Das Gleiche gilt für Azubis. Allerdings gibt es einiges zu beachten.

Die Miete für dein WG-Zimmer oder deine Wohnung am Studienort kannst du auf zwei verschiedene Arten in deine Steuererklärung eintragen: Als Sonderausgaben oder als Werbungskosten. Was das heißt und welche Hürden es dabei gibt, erklärt unser Artikel zum Thema Ausbildungskosten.

Miete als Sonderausgaben absetzen

Viele Studierende können ihre Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, weil ihr Studium die erste Ausbildung nach dem Abi ist. Doch auch in diesem Fall erkennt das Finanzamt die Kosten für die „auswärtige Unterbringung“, also zum Beispiel das Studi-Zimmer, an, wenn du außerhalb deines Studienortes noch ein Zuhause hast, das du regelmäßig besuchst – beispielsweise bei deinen Eltern.

Ob dein Studentenzimmer dein anerkannter Zweitwohnsitz ist, ist dabei egal – das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben von 2010 festgelegt.

Miete als Werbungskosten absetzen

Wenn du als Student/in oder Azubi deine Miete als Werbungskosten absetzen darfst, kannst du das nur im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung tun. Allerdings gibt es hier strengere Vorschriften. Das liegt daran, dass Werbungskosten zu einer größeren Steuerersparnis führen können als Sonderausgaben. Die recht komplizierten Bedingungen sind:

Du hast eine Wohnung oder ein WG-Zimmer am Ausbildungs- oder Studienort, die bzw. das nicht dein Lebensmittelpunkt ist. Stattdessen lebst du hauptsächlich an einem anderen Ort, der dein Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt ist und zahlst dort mindestens zehn Prozent der laufenden Kosten (Miete, Nebenkosten, Lebensmittel etc.). Das solltest du per Kontoauszug nachweisen können. Diesen Hauptwohnsitz musst du regelmäßig aufsuchen, mindestens jedoch zweimal im Monat. Zudem kann das Finanzamt weitere Belege, wie beispielsweise eine Meldebescheinigung des Erstwohnsitzes, Bahntickets bzw. Tankquittungen (als Nachweis für deine regelmäßigen Wochenendbesuche) oder eine Mitgliedschaft in einem Verein verlangen, um zu prüfen, ob dein Lebensmittelpunkt nicht dort ist, wo du studierst.

Und dann gilt noch: Deine zweite Wohnung darf in der Regel nur maximal halb so weit vom Studienort entfernt liegen wie dein Hauptwohnsitz. Und lässt sich zum Beispiel deine Fachhochschule vom Hauptwohnsitz aus innerhalb einer Fahrzeit von einer Stunde erreichen, dann werden die Kosten für deine Studentenbude auch nicht anerkannt. Das Gleiche gilt, wenn dein Studi- oder Azubi-Zimmer weiter als eine Stunde Fahrzeit von der Fachhochschule oder der Uni entfernt liegt. Nachlesen kann man das in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 25. November 2020.

Fazit: Wenn du als Student/in kostenlos ein Zimmer bei den Eltern hast, kannst du keinen Zweitwohnsitz am Studienort als Werbungskosten absetzen. Das Gleiche gilt auch für Auszubildende und Lehrlinge.

ÜbrigenS:

Wie du als Student/in deine Fahrtkosten in die Steuererklärung eintragen kannst, erfährst du in unserem Artikel Student oder Azubi: Fahrtkosten richtig absetzen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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