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Studenten können Fahrtkosten voll absetzen

Wer studiert, der kann jeden gefahrenen Kilometer von der Steuer absetzen, also den Weg zur Uni und wieder zurück nach Hause. Die Beschränkung durch die Pendlerpauschale auf eine einfache Fahrt am Tag hat der Bundesfinanzhof (BFH) aufgehoben.

 

Hinweis:

Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel nicht mehr aktuell. Die aktuelle Rechtslage zum Thema erklärt unser Artikel

Ab 2014 können Studenten weniger Fahrtkosten absetzen.

 

 

Laut Pendlerpauschale lassen sich 30 Cent pro Kilometer und einfacher Fahrt für den Weg zur Arbeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das gilt nach wie vor für alle Arbeitnehmer und die Fahrt zu ihrer regelmäßigen, dauerhaften Arbeitsstätte.

Weil aber ein Studium oder eine Ausbildung den BFH-Richtern zufolge nur vorübergehend ist, dürfen Studenten und Azubis ihre Fahrten zur Bildungseinrichtung voll absetzen – das bedeutet, die tatsächlich gefahrenen Kilometer.

Das gilt auch dann, wenn zum Beispiel ein Hochschulstudium mehrere Jahre dauert. Steuerrechtlich gesehen werden diese Fahrten damit wie eine Dienstreise behandelt.

Wer mehr zu den beiden Urteilen des BFH vom Februar 2012 erfahren will, hier die Aktenzeichen: VI R 42/11 und VI R 44/10.

Übrigens:

Details zum Thema Pendlerpauschale erfährst du in unserem Steuer ABC Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?.

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