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Notebook, Tablet, Smartphone steuerfrei vom Chef

Ihr Chef kann Ihnen ein schickes, neues Spielzeug überlassen, ohne dass für Sie Steuern anfallen.

 

Hinweis:

Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

 


 

Das bedeutet, Sie müssen keinen Cent zur Anschaffung beisteuern. Außerdem können Sie das Notebook, Tablet oder Smartphone nicht nur zum Arbeiten, sondern auch privat zum Surfen oder Telefonieren benutzen.

Unser Tipp:

Auch die fälligen Steuern auf Tablet & Co. kann Ihr Arbeitgeber übernehmen. Vor allem für kleinere Betriebe macht es oft Sinn, statt einer Gehaltserhöhung ein neues Smartphone anzubieten. Denn mehr Lohn heißt für den Chef, er muss höhere Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung zahlen. Für Sie als Arbeitnehmer heißt das oft, dass von 100 Euro Gehaltserhöhung im Monat nicht viel übrig bleibt. Dann vielleicht doch lieber ein nigelnagelneues Notebook.

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