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Umzugspauschale wird auf fast 1.400 Euro erhöht

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Das sind über tausend Euro für Verheiratete und mehrere hundert Euro für Singles im Jahr, und zwar ohne den Nachweis von Rechnungsbelegen. Im Lauf des Jahres 2013 wird die Umzugskosten-Pauschale in mehreren Schritten erhöht.

 

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell. Lesen Sie hier mehr zur aktuellen Gesetzeslage:

Umzugspauschale erneut erhöht.

 

 

In seinem Schreiben vom 1. Oktober 2012 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Pauschalsätze für Umzugskosten  folgendermaßen angehoben:

Zeit des Umzugs Pauschale für Verheiratete Pauschale für Singles Erhöhungsbetrag für Kinder
sowie sonstige Angehörige
1.1. bis 29.2.2012 1.314 Euro 657 Euro 289 Euro
       
1.3. bis 31.12.2012 1.357 Euro 679 Euro 299 Euro
       
1.1. bis 31.7.2013 1.374 Euro 687 Euro 303 Euro
 .      
Ab 1.8.2013 1.390 Euro 695 Euro 306 Euro
       

Einen Überblick darüber, was alles zu den Umzugskosten gehört, erhalten Sie in unserem Steuer-Tipp Aus Job-Gründen umziehen und die Kosten absetzen.

Übrigens:

Es kommt exakt auf den Tag an, an dem Sie Ihren Umzug beenden. Lassen Sie zum Beispiel Ihre Möbel am 31. Juni 2013 ein- und am 1. August ausladen, haben Sie Anspruch auf den höheren Pauschalbetrag.

 

Wer mehr zum BMF-Schreiben erfahren will, hier die Quellenangabe: Bundessteuerblatt 2012, Teil I, S. 942.

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