Beratersuche starten
Berater suchen

Was ist die 1 % Regelung?

Die pauschale 1 Prozent Regelung ist eine von zwei Möglichkeiten, um die privaten Fahrten mit einem Firmenwagen zu versteuern.

Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzen darf, hat einen Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmenden, die kein Fahrzeug vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin gestellt bekommen. Und dieser Vorteil muss versteuert werden. Das geht zum Beispiel über die 1 Prozent Regelung.

Was ist die 1 % Regelung?

Entsprechend der 1 % Regelung – auch Listenpreismethode genannt – wird bei der Berechnung der Einkommensteuer 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Dieser sogenannte geldwerte Vorteil erhöht das Bruttogehalt und durch die Steuerprogression den Steuersatz. Dadurch wird im Monat mehr Lohnsteuer abgeführt, was zu weniger Nettogehalt führt.

Das heißt, dass bei beispielsweise 27.000 Euro Bruttolistenpreis für einen Pkw jeden Monat 270 Euro "mehr" an Gehalt versteuert wird. Hinzu kommt eine Besteuerung von 0,03 Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises des Autos je Kilometer der Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort. Wer beispielsweise 15 Kilometer ins Büro fährt, muss insgesamt 0,45 Prozent des Bruttolistenpreises im Monat zusätzlich als Einkommen versteuern. Damit sind sämtliche Privatfahrten wie Urlaubsfahrten oder Heimfahrten zum Mittagessen abgegolten.

Übrigens:

Wurde der Dienstwagen aus dem Ausland importiert und es kann kein inländischer Bruttolistenpreis ermittelt werden, muss dieser geschätzt werden. Dabei ist auf den Bruttoabgabepreis der Importhändler abzustellen (BFH-Urteil, Aktenzeichen III R 20/16).

Wie wende ich die 1 % Regelung an?

Ein Beispiel: Das Bruttogehalt eines Arbeitnehmers beträgt 3.000 Euro im Monat. Plus die 270 Euro (1 Prozent vom Neuwagenwert) aus unserem oben genannten Beispiel, ergibt zusammen ein Steuerbrutto von 3.270 Euro. Kommen dann noch 121,50 Euro für die gefahrenen Kilometer hinzu, führt das zu einem Steuerbrutto von 3.391,50 Euro.

Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer nun nicht auf 3.000 Euro sondern auf 3.391,50 Euro jeden Monat, in dem er den Dienstwagen fährt, Steuern zahlen muss. Das passiert automatisch über die Lohnabrechnung und steht am Ende des Jahres auch im Lohnsteuerbescheid.

Übrigens:

Zahlen Sie für die außerdienstliche Nutzung ihres Dienstwagens Nutzungsentgelte oder andere Zuzahlungen (zum Beispiel Kraftstoffkosten) an ihre/n Arbeitgeber/in, mindert das den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Das gilt auch bei Anwendung der 1 %-Regelung. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit zwei Urteilen vom 30. November 2016 (Aktenzeichen VI R 2/15 und Aktenzeichen VI R 49/14) entschieden.

Und was gilt für Elektroautos?

Seit dem 1. Januar 2019 gilt: Der geldwerte Vorteil für Stromer wird mit ein Prozent des halben Listenpreises angesetzt. Und seit 1. Januar 2020 ist es noch einmal günstiger geworden, denn seit dem gilt eine 0,25-%-Regelung für "reine" Elektrofahrzeuge.

Gibt es weitere Ausnahmen?

Fahren Sie an weniger als 15 Tagen pro Monat mit dem Dienstwagen zur Arbeit, müssen Sie nur mit 0,002 Prozent pro Kilometer rechnen. Ihre tatsächlichen Arbeitstage pro Monat müssen Sie dem Finanzamt nachweisen können.

Je kürzer also Ihr Weg zur Arbeit ist und je weniger Ihr Firmenwagen neu kostet, umso geringer fallen die Steuern für Sie aus. Fall Sie übrigens einen Gebrauchtwagen bekommen: Die 1 Prozent werden immer auf den Neuwagen-Listenpreises eines Autos berechnet.

Übrigens:

Die 1 % Regelung ist sehr einfach und zeitsparend, kann aber im Zweifelsfall mehr Geld kosten als die Alternative, die aufwändige Führung eines Fahrtenbuchs.

Mit anderen teilen

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Das sagen unsere Mitglieder

★★★★★
★★★★★
4,5 von 5 Sternen
(52.581 Bewertungen)
Die Meinung unserer Mitglieder ist uns wichtig. Daher führen wir regelmäßig Zufriedenheitsumfragen durch. Weitere Informationen