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Doppelte Haushaltsführung bei unverheirateten Paaren

Unverheiratete Paare können, falls sie später im Jahr heiraten, die Kosten einer doppelten Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Das entschied das Finanzgericht Münster.

 

Hinweis:

Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

 


Dafür muss der Lebensmittelpunkt beider Partner allerdings klar an einem der beiden Wohnorte liegen. Nicht zwingend nötig ist dabei, ob sich der pendelnde Partner an den Kosten des Haushalts beteiligt oder seinen Erstwohnsitz ändert, stellten die Richter aus Münster klar. Von Vorteil ist allerdings, wenn das Paar später auch heiratet.

Der konkrete Fall

Von Januar bis November 2006 führte ein Paar eine Wochenendbeziehung. Sie hatte eine kleine Wohnung an ihrem Arbeitsort, er wohnte 90 Kilometer entfernt. Jedes Wochenende und jeden freien Tag verbrachte sie in seiner Wohnung. Im Dezember 2006 heirateten die beiden schließlich. Die Frau gab die Kosten für die Wohnung am Arbeitsort und die Familienheimfahrten in ihrer Steuererklärung an – und zwar für das ganze Jahr 2006.

Das Finanzamt wollte die Kosten aber nicht anerkennen. Begründung: Die Frau habe sich vor der Hochzeit nicht an den Kosten der Wohnung beteiligt. Diese Entscheidung ließ sich das Paar nicht gefallen und zog vor das Finanzgericht Münster. Die Richter gaben dem Paar Recht. Allerdings ist das Urteil zur Revision zugelassen. Das heißt, dass eventuell der Bundesfinanzhof, also das oberste Gericht für Steuersachen, diesem Fall noch einmal aufrollt.

Übrigens:

Die oben beschriebene Regelung gilt für Steuererklärungen bis 2013. Seit 2014 gibt es neue Regelungen zur doppelten Haushaltsführung. Was Sie beachten müssen, zeigen wir Ihnen übersichtlich in unserem Artikel Diese Kosten für eine Zweitwohnung können Sie absetzen.

 

Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mit dem Thema doppelte Haushaltsführung aus und helfen Ihnen gerne dabei, die Steuervorteile zu sichern, die Ihnen zustehen. Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

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