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Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen ab 2009

 
Neu geordnet werden auch die Vorschriften zu haushaltsnahen Dienstleistungen. Der Absetzbarkeit von Kosten für Haushaltshilfen oder Kosten der Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung (§ 33a Abs. 3 EStG) fällt weg. Diese Aufwendungen werden nun in die „Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ (§ 35 a EStG) einbezogen. In diesem Bereich wird die steuerliche Förderung in Teilbereichen sogar noch ausgeweitet:
Bei einem „Minijob“ im Haushalt wird die Einkommensteuer künftig um 20 % (bisher = 10 %) der Kosten, aber höchstens um 510 Euro pro Jahr (= unverändert) ermäßigt. Der Höchstbetrag wird jetzt schon bei Lohnkosten (incl. Pauschalabgaben) von 2.550 Euro pro Jahr erreicht.
Bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen bleibt es bei der bisherigen Steuerermäßigung von 20 % der Arbeitskosten, höchstens 600 Euro pro Jahr. Begünstigt bleiben also Arbeitskosten bis zu 3.000 Euro im Jahr.
Bei allen übrigen haushaltsnahen Dienstleistungen (z.B.: sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Haushalt, Inanspruchnahme von Pflegediensten oder Betreuungsleistungen – auch in Seniorenheimen –, Beauftragung von Gartenarbeiten oder einfachen Schönheitsreparaturen) ergibt sich hingegen eine deutliche Verbesserung. Zwar bleibt die Steuerermäßigung bei 20 % der Aufwendungen. Der Höchstbetrag wird jedoch auf 4.000 Euro pro Jahr angehoben, so dass nun Kosten bis zu jährlich 20.000 Euro steuerbegünstig sind.

Die formellen Voraussetzungen für die Steuerermäßigung bleiben bestehen. Sofern kein Arbeitsverhältnis vorliegt, muss der Empfänger der Dienstleistung eine Rechnung erhalten und auf ein Konto des Dienstleisters bezahlt haben; Barzahlung ist nach wie vor tabu.

Gerne können Sie sich hierzu in unseren mittlerweile über 2.800 Beratungsstellen bundesweit informieren. Über die Postleitzahlensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
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03.11.2008

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