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Zur neuen Steuer-Identifikationsnummer

 
Seit August 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern mehr als 82 Millionen Briefe verschickt, um jedem in Deutschland gemeldeten Einwohner seine neue persönliche Steueridentifikationsnummer bekannt zu geben. Aus den elf Ziffern dieser IdNr. können keine Rückschlüsse auf persönliche Daten gezogen werden.

Nach einer Übergangszeit wird die Steuer-IdNr. die bisherigen Steuernummern ersetzen. Sie wird jeden Bürger ein Leben lang begleiten. Selbst bei einem Umzug ändert sie sich nicht mehr. Künftig wird die Steuer-IdNr. schon von Geburt (oder Zuzug aus dem Ausland) an zugeteilt. Und sie bleibt noch 20 Jahre über den Tod (oder Wegzug) hinaus bestehen.

Mit der unveränderlichen IdNr. will die Finanzverwaltung die Voraussetzung dafür schaffen, durch Datenübermittlung von Dritten an steuerrelevante Daten eines jeden Bürgers zu kommen und diese dann – auch zu Kontrollzwecken – weitgehend automatisiert auszuwerten. Erklärtes Ziel ist zudem, Papierbescheinigungen nach und nach durch elektronischen Datenaustausch zu ersetzen. Schließlich sind wir längst im Internet- und Datenbankzeitalter angekommen.

Erhoben und verwendet werden dürfen die neuen ID-Nummern
von den Finanzbehörden selbst nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben, und
von anderen Behörden, Personen oder Stellen nur zum Zwecke der Datenaustausches mit den Finanzbehörden.

Die diesbezüglichen Einsatzmöglichkeiten für die IdNr. sind vielfältig. Bereits beschlossen oder in naher Zukunft zu erwarten sind:
die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen durch die Arbeitgeber (bisher übergangsweise mit der „eTIN");
die Meldung aller Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) durch die Sozialträger;
die Mitteilungen über Rentenbezüge durch die Rentenversicherungsträger;
die Meldung der Kapitalerträge, die bei Banken im EU-Ausland erzielt werden;
die elektronische Übermittlung der Beiträge zu Riester-Renten;
die Meldung der Beiträge zu eigenen kapitalgedeckten Altersversorgungen („Rürup-Renten“) durch die Anbieter dieser Basisversorgung;
die Übermittlung der Krankenversicherungsbeiträge durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, soweit die Beiträge nicht schon vom Arbeitgeber zu bescheinigen sind.

Weitere Datenübermittlungen werden hinzukommen. Die Begehrlichkeiten der Steuerverwaltung sind groß. Der Bürger wird dabei zum gläsernen Steuerzahler. Und er muss hoffen, dass die millionenfachen Datenübertragungen wirklich nur in den Datenbanken der Finanzverwaltung ankommen und dort vor einem unbefugten Zugriff dauerhaft so sicher sind, wie das Gold in Fort Knox.

Gerne können Sie sich hierzu in unseren mittlerweile über 2.800 Beratungsstellen bundesweit informieren. Über die Postleitzahlensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Wir beraten Sie steuerlich gerne. Werden Sie Mitglied!

01.12.2008

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