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Bundesverfassungsgericht kippt die Kürzung der Pendlerpauschale

 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschaffung der alten Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt und ausgeführt, dass die seit Anfang 2007 geltende Regelung den Gleichbehandlungsgrundsatz Artikel 3 GG verletzt.

Damit können die Wege zur Arbeit wieder vom ersten Kilometer an steuerlich abgesetzt werden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die Entfernungspauschale jedenfalls für 2007 bis 2009 nach altem Recht berücksichtigt werden.

Millionen von Pendlern können mit deutlichen Steuerersparnissen rechnen.

Wichtig ist, dass rund 15 Millionen Pendler nun mehr Netto vom Brutto bleibt und die Chancen gut stehen, dass alle erwerbsbedingten Kosten tatsächlich steuerlich abziehbar bleiben.

Gerne können Sie sich hierzu in unseren mittlerweile über 2.800 Beratungsstellen bundesweit informieren. Über die Postleitzahlensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Wir beraten Sie steuerlich gerne. Werden Sie Mitglied!

09.12.2008

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