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Pendlerpauschale: Erste Finanzämter zahlen Geld zurück!

 
Nach dem Karlsruher Urteil zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale vom 09.12.2008 haben bereits jetzt erste Finanzämter damit begonnen, die anfallenden Steuerrückzahlungen vorzunehmen.

So versendet die niedersächsische Finanzverwaltung bereits seit dem 11. Dezember korrigierte Steuerbescheide. Weitere Bundesländer werden folgen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die eingeführte Regelung gekippt, wonach die Arbeitswegkosten erst ab dem 21. Entfernungskilometer steuerlich angesetzt werden konnten. Nachdem diese Kürzung rückwirkend seitens des Gerichts als verfassungswidrig angesehen wurde, müssen nun geänderte Steuerbescheide für 2007 erstellt und versandt werden.

Was im Einzelnen hier getan werden muss bzw. ob die jeweils erlassenen Steuerbescheide richtig sind, können Sie bei uns in Erfahrung bringen.

Gerne können Sie sich hierzu in unseren mittlerweile über 2.800 Beratungsstellen bundesweit informieren. Über die Postleitzahlensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Wir beraten Sie steuerlich gerne. Werden Sie Mitglied!

29.12.2008

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