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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Abzugsmöglichkeiten und Abzugshöhe

 
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können steuermindernd berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass gegen Rechnung ein selbständiger Unternehmer in einem Privathaushalt im Inland oder einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat der Dienstleistungsteil, d.h. „Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkostenanteil und nicht der Materialkostenanteil“ grundsätzlich dann abziehbar ist, wenn darüber eine Rechnung vorliegt. Weitere Voraussetzung ist, dass diese unbar beglichen werden muss, d.h. in der Regel überwiesen werden muss und auf Anforderung Rechnung und Zahlungsnachweis dem Finanzamt vorgelegt wird.

Ab 2009 ist neu, dass weiter 20 % dieser Aufwendungen, jedoch nun von maximal 20.000 € und damit höchstens 4.000 € direkt von der Steuer abziehbar sind.

Bitte beachten Sie, dass insbesondere folgende Leistungen begünstigt sind:

Reinigen der Wohnung, die Pflege von Angehörigen, Gartenpflegearbeiten sowie Umzugsleistungen,
Handwerkerleistungen wie Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten (diese unabhängig davon, ob Sie von einem Fachmann durchgeführt werden). Darunter fallen insbesondere:

Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade, an Garagen etc.
Reparaturen und Malerarbeiten an Fenstern und Türen,
Ausbesserung und Austausch von Bodenbelägen
Reparaturen, Wartungen oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallation,
Modernisierung und Austausch von Einbauküchen oder des Badezimmers sowie
Maßnahmen zur Gartengestaltung und Pflasterarbeiten,
Schornsteinfegerleistungen und Arbeiten in Zusammenhang mit Hausanschlüssen soweit dies nicht auf einen Neubau entfällt


Damit haben die Steuerbürger in diesem Bereich ein erhöhtes steuerliches Abzugsvolumen, was sie ggf. nun zu Steuersparzwecken nutzen können.

Gerne können Sie sich hierzu in unseren mittlerweile über 2.800 Beratungsstellen bundesweit informieren. Über die Postleitzahlensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Wir beraten Sie steuerlich gerne. Werden Sie Mitglied!

02.02.2009

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