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Lohnsteuerhilfevereine kämpfen für Arbeitnehmerrechte - nicht nur bei der Pendlerpauschale!

 
Arbeitnehmer können auf einen glücklichen Jahresausklang 2008 zurückblicken. Allein die Rückkehr der Pendlerpauschale bringt ihnen mit 7,5 Milliarden Euro Steuerentlastung für die Jahre 2007 bis 2009 mehr als die Maßnahmen im Konjunkturpaket vom Dezember. Dass es dazu kam, ist ein Ergebnis des Einsatzes der Lohnsteuerhilfevereine.

Ohne das Engagement der Lohnsteuerhilfevereine wären viele Arbeitnehmerrechte in Gefahr. Obwohl die 2007 eingeführte Kürzung der Pendlerpauschale von fast allen Fachleuten als verfassungswidrig beurteilt wurde, hielt die Bundesregierung eisern daran fest. Mehrere Vorstöße zur Gesetzeskorrektur scheiterten und der Bundesfinanzminister wurde nicht müde zu beteuern, dass die Neuregelung zulässig und gerecht sei. Was nun von der Bundesregierung als Konjunkturprogramm für Arbeitnehmer bezeichnet wird, wäre ohne den Kampf bis zum Bundesverfassungsgericht nie erreicht worden. Dieses hatte am 9. Dezember 2008 entschieden, dass die eingeführte Kürzung des Fahrtkostenabzugs gegen das Nettoprinzip verstößt und rückwirkend aufzuheben ist. Ein großer Erfolg für die Arbeitnehmer, den zum großen Teil die Lohnsteuerhilfevereine erreichten. Drei der vier Verfahren wurden von ihnen geführt.

Die frühere Regelung ist jedoch nicht vollständig wieder eingeführt worden. Nach den Festlegungen des Verfassungsgerichts sind die Fahrtkosten ausschließlich pauschal mit 30 Cent als Werbungskosten abzuziehen. Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit werden ebenso wie höhere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht berücksichtigt. Diese Einschränkung könnte noch entfallen, denn der Gesetzgeber muss die Festlegung des Gerichtes durch eine rückwirkende gesetzliche Neuregelung ersetzen. „Wir fordern die Bundesregierung auf, die alte Rechtslage vollständig wieder herzustellen“, sagt Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.

Viele Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine haben die Fahrtkostenerstattung aus der Pendlerpauschale frühzeitig erhalten, weil die Beratungsstellen bereits mit einem Einspruch die vorläufige Auszahlung beantragt hatten, so Strötzel. Arbeitnehmer, die gar keine Fahrten zur Arbeitsstelle oder nur ihre Ticketkosten eingetragen haben, gehen jedoch leer aus, wenn sie nicht die Angaben zum Arbeitsweg nachholen. Darum brauchen sich die Mitglieder der Vereinigten Lohnsteuerhilfe und der anderen Lohnsteuerhilfevereine nicht kümmern. Die Beratungsstellen haben die Angaben bereits mit der Steuererklärung eingereicht.

„Aus den Steueränderungen 2007 steht jetzt noch die Kürzung beim Arbeitszimmer auf unserer Agenda“, so Strötzel. „Viele Arbeitnehmer brauchen zu Hause ein Zimmer für ihre Arbeit, etwa Lehrer, Außendienstarbeiter oder Arbeitnehmer während eines Meisterlehrgangs. Es ist nicht hinzunehmen, dass sie die beruflichen Kosten aus versteuertem Einkommen bezahlen müssen. Wir führen deshalb auch hier Musterprozesse für die Arbeitnehmer.“ Auch der Einsatz um die Anerkennung der Wegekosten geht weiter, denn ab 2010 soll eine gesetzliche Neuregelung kommen. Die Lohnsteuerhilfevereine und ihre Dachverbände setzen sich beim Gesetzgeber für eine gerechte Lösung ein.

Die von den Beratungsstellen betreuten Mitglieder haben auch die Gewissheit, dass für sie alle Abzugsbeträge beantragt werden und ihr Steuerbescheid in Hinblick auf noch laufende Verfahren offen gehalten wird. So profitieren sie von positiven Entscheidungen. Eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein bietet einen umfassenden Service und unterstützt eine starke Gemeinschaft, für die Arbeitnehmer. Dass eine solche Interessenvertretung notwendig und erfolgreich ist, hat die Entscheidung zur Pendlerpauschale gezeigt.

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02.03.2009

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