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Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld ist zulässig

 
Ehegatten dürfen vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln, um höheres Elterngeld zu beziehen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen jetzt entschieden (Urteile vom 12.12.2008 – Az. L 13 EG 40/08 sowie vom 16.01.2009 – Az. L 13 EG 51/08).

Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Um das Nettoeinkommen des Ehegatten zu erhöhen, der Elternzeit in Anspruch nehmen wird, können (werdende) Eltern vor der Geburt noch einen Steuerklassenwechsel vornehmen. Nach den beiden Urteilen wird diese Möglichkeit weder durch das Bundeselterngeldgesetz noch das Steuerrecht eingeschränkt.

Insbesondere könne den betroffenen Eltern kein Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden, wenn sie nur eine legale Gestaltungsmöglichkeit nutzten. „Hätte der Gesetzgeber den Steuerklassenwechsel ausschließen wollen, hätte er dies im Gesetz bestimmen können“, begründete der zuständige 13. Senat des Landessozialgerichts in Essen seine Urteile. Er verwies zum Vergleich auf die Regelung des § 133 Sozialgesetzbuch III, der einen gezielten Steuerklassenwechsel von Ehegatten zur Erhöhung des Arbeitslosengeldes ausdrücklich ausschließt. Demgegenüber wäre schon bei der Beratung des Elterngeldgesetzes im Bundestag ein Steuerklassenwechsel für möglich gehalten worden. Eine entgegenstehende Absicht des Gesetzgebers finde sich auch sonst weder im Text noch in der amtlichen Begründung des Gesetzes. Vor diesem Hintergrund gebe es keine tragfähige Grundlage, die gesetzgeberische Entscheidung mit dem wenig greifbaren Argument des Rechtsmissbrauchs zu korrigieren.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat damit in zweiter Instanz zu Gunsten von zwei Elternpaaren entschieden, bei denen die Elterngeldstellen einen Steuerklassenwechsel nicht anerkannt hatten. Beide Entscheidungen des Landessozialgerichts NRW sind aber noch nicht endgültig, weil das Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen hat.

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09.02.2009

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