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Entfernungspauschale: Regierungsparteien wollen Wiedereinführung der Altregelung! Hatte das Bundesverfassungsgericht unter dem 09. Dezember 2008 zugunsten der Pendler entschieden, dass diese rückwirkend für den VZ 2007 die Entfernungspauschale mit 30 Cent ab dem 1. Entfernungskilometer erhalten, fehlte es bisher an einer gesetzlichen Regelung dafür, welche durch den Gesetzgeber festschreiben lässt, wie dies ausgestaltet wird. Denn immerhin ist bei den Pendlern und Beratern insofern viel Unsicherheit entstanden, als die Steuerbescheide mit der zugunsten der Pendler geänderten Entfernungspauschale unter Vorbehaltsvermerk ergehen. Ebenso ist die Finanzverwaltung bisher angewiesen, die in der Altregelung enthaltenen Folgekosten wie z.B. Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit nicht steuerlich anzuerkennen. Nach einem Vorstoß der CSU im Bundesrat, die Altregelung auch gesetzlich wieder herzustellen, sind nun die übrigen Koalitionsparteien auf diesen Kurs eingeschwenkt. So erklären die finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie der SPD-Bundestagsfraktion Herr Otto Bernhardt und Herr Hans-Ullrich Krüger dass die gesetzliche Wiederherstellung der alten Pendlerpauschale beschlossen werden soll. Wir gehen davon aus, dass damit für die Pendler nun endgültig für die Jahre 2007 bis einschließlich 2009 Rechtssicherheit besteht. Gerne können Sie sich hierzu in unseren mittlerweile über 2.800 Beratungsstellen bundesweit informieren. Über die Postleitzahlensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Wir beraten Sie steuerlich gerne. Werden Sie Mitglied! |
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| 11.03.2009 | |
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