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Führt ein geschickter Steuerklassenwechsel zu mehr Elterngeld? Neueste Rechsprechung!

 
Für nach dem 1.1.2007 geborene Kinder können die Eltern Elterngeld erhalten. Hierbei hängt die Höhe des Elterngeldes von dem vorher erzielten monatlichen Nettoeinkommen ab.

Wird also vor der Geburt des Kindes die Lohnsteuerklasse gewechselt, kann durch geschickte Lohnsteuerklassenwahl ein höheres Elterngeld bezogen werden. Allerdings wird bislang von den Elterngeldstellen ein Wechsel in die günstige Lohnsteuerklasse III nicht anerkannt.

In zwei nun aktuell zu entscheidenden Fällen, in dem einmal die Arbeitnehmerin 5 Monate vor der Geburt ihres Kindes von der Lohnsteuerklasse V in die günstige Klasse III wechselte, ihr Gatte etwa gleich viel wie sie verdiente, brachte der Wechsel den Eltern insgesamt ein 1.000 € höheres Elterngeld, während im zweiten Fall eine Arbeitnehmerin 7 Monate vor der Geburt von der Lohnsteuerklasse IV in die günstige Klasse III wechselte, obwohl ihr Mann monatlich rund 200 € weniger verdiente als sie, brachte dieser Steuerklassenwechsel dem Ehepaar 800 € mehr Elterngeld.

In beiden Fällen sprach nun das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen den Eltern in beiden Fällen das höhere Elterngeld zu. Das Gericht begründet dies damit, dass den Eltern kein Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden könne, wenn sie legale steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzten.

Nun wird das Bundessozialgericht hierzu das letzte Wort haben. Gegen Elterngeldbescheide, welche den Wechsel in eine günstigere Lohnsteuerklasse nicht zulassen, sollte Widerspruch eingelegt werden und auf das nun beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 10 EG 4/08 R und B 10 EG 3/08 anhängige Verfahren verwiesen werden.

Gerne können Sie sich hierzu in unseren mittlerweile über 2.800 Beratungsstellen bundesweit informieren. Lassen auch Sie sich zu Ihren Steuersparmöglichkeiten beraten! Werden Sie Mitglied!
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25.05.2009

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