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Rentner aufgepasst: Steuercheck machen! Haben Sie Ihren „Steuercheck“ schon gemacht? Warum? Seit letztem Jahr gibt es für jeden Steuerbürger bei der Finanzverwaltung eine Steueridentifikationsnummer. Diese Nummer hat 11 Stellen und der Steuerbürger behält diese Nummer unverändert ein Leben lang. Die sich hieraus nun in diesem Jahr ergebende Folge für Rentner ist die, dass der Fiskus nun automatisch sowohl von den gesetzlichen als auch den privaten Rentensicherungsträgern über die Rentenbezüge informiert wird. Aufgrund dieses verbesserten Datenaustausches hat nun die Finanzverwaltung alle Daten aus den Renteneinnahmen und kann im Hinblick auf die höhere und seit 2005 geltende Besteuerung der Renten von sich aus ermitteln, ob grundsätzlich der jeweiligen Rentner verpflichtet ist, ab 2005 rückwirkend eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Diese Information ist insbesondere für die Rentner wichtig, welche möglicherweise Steuernachzahlungen drohen oder damit rechnen müssen, dazu aufgefordert zu werden, eine Steuererklärung abzugeben. Wen betrifft dies? All die Rentner, deren steuerpflichtiges Einkommen über dem Grundfreibetrag von 7.664 € bzw. bei Ehepaaren von 15.228 € liegt. Wir, der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), gehen aufgrund von Verlautbarungen aus dem Bundesfinanzministerium davon aus, dass ab Herbst 2009 die Rentner dazu informiert werden, wenn sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Hier sind dann weitere zu erklärenden Einnahmen, wie z.B. Mieteinkünften oder Zinsen anzugeben.
Beachten Sie bitte hierbei, dass Sie vor einer Steuerpflicht keine Angst haben sollten, denn gerade dann, wenn Sie z.B. Zinseinnahmen haben, hat die Bank oft Quellensteuer abgezogen, welche Sie steuermindernd geltend machen können. Wir kennen einige Fälle, in denen der Steuerabzug so hoch ausfiel, dass Rentner Anspruch auf Steuererstattungen hatten. Abschließend weisen wir darauf hin, dass wir in Kooperation mit dem Rentenservice den Rentnern die Aufnahmegebühr von derzeit 10 € erlassen, welche bei Vorliegen einer Erklärungspflicht auf die Beratung der VLH zurückgreifen und sich im Rahmen einer Mitgliedschaft steuerlich beraten lassen. |
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| 22.06.2009 | |||
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