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Rentensteuer: Keine Bagatellgrenzen vorgesehen! Die Tätigkeit der Finanzverwaltung im Hinblick auf die Rentner besteht nun darin, Millionen von Rentenbezugsmitteilungen der gesetzlichen und privaten Rentenversicherungsträgern zu überprüfen. Eine individuelle Überprüfung jeder Rentenbezugsmitteilung bezogen auf jeden Rentner übersteigt die Möglichkeiten der Finanzverwaltung. Daher hat die Bundesregierung sich insofern mit den Bundesländern auf die Durchführung eines Risikomanagements geeinigt. So soll nach bestimmten Kriterien mit einer Wahrscheinlichkeitsbewertung vorgegangen werden, wobei die genauen Kriterien dieses Risikomanagements für den Steuerzahler nicht vorhersehbar sein dürften. Einige Bagatellfälle, in denen es zu geringer Steuernachzahlung kommen könne, könnten vom Fiskus durchaus übersehen werden. Jedoch ist soll das eingeführte Risikomanagement ein Weg sein, um die Datenflut zu beherrschen und die Rentner herauszufiltern, welche aufgrund der Höhe ihrer Einnahmen nacherklärungspflichtig seien. Zudem bliebe der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt, versicherte die Bundesregierung, was bedeutet, dass es sowohl bei Rentner als auch bei anderen Steuerbürgern keine Bagatellgrenze im Hinblick auf eine Verschonung von einer eventuellen Steuernachzahlung geben wird. Gerne können Sie sich hierzu in unseren mittlerweile über 2.800 Beratungsstellen bundesweit informieren. Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstellen wir nicht nur Ihre Steuererklärungen. Wir erklären Ihnen auch die steuerlichen Rechtsänderungen und deren finanzielle Folgen. Über die Postleitzahlensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.Wir beraten Sie steuerlich gerne. Werden Sie Mitglied! Prüfen Sie, ob Sie als Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Machen Sie hier Ihren „Steuercheck“! |
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| 27.07.2009 | |
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