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Rentner: Welche Personengruppen genau von der Erklärungsabgabepflicht betroffen sind! Die neuen Steuerregeln für Rentner verunsichern viele ältere Menschen. Wir informieren daher nochmals dazu, wie folgt: Alleinstehende mit einer Monatsrente von weniger als 1.400 Euro bzw. Verheiratete mit weniger als 2.800 Euro Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente müssen grundsätzlich keine Steuern zahlen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass diese Person keine weiteren Einkünfte wie z.B. Mieteinnahmen haben. Allerdings sind für die Rentner folgende Besonderheiten zu berücksichtigen: Ehepaare, bei denen ein Partner arbeitet: Hier sollte geprüft werden, ob eine Steuererklärung abzugeben ist, denn: Wurde bisher nur der Arbeitslohn besteuert, muss nun auch die Rente des Partners berücksichtigt werden. Die genauen Auswirkungen, die durchaus auch positiv sein können, müssten hier in einer individuellen Beratung berechnet werden. Bei Ehepaaren, bei denen mindestens ein Partner aus früherer Beamtentätigkeit Pensionen bezieht, gilt das Gleiche. Es liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor: Hier lohnt es sich oft für Rentner, eine Steuererklärung abzugeben, da die Banken für die Spareinnahmen Steuer einbehalten. Da diese oftmals höher als der individuelle Steuersatz sind, kann mit der Abgabe einer Steuererklärung zu viel einbehaltene Steuer vom Finanzamt zurück erhalten werden. Es liegen weitere Vermietungseinkünfte vor: Hier muss ebenfalls nachgerechnet werden. Im Fall von negativen Vermietungseinkünften kann es durchaus vorkommen, dass keine Erklärungsabgabepflicht besteht. Jedoch ist hier oft der Regelfall, dass positive Vermietungseinkünfte vorhanden sind, so dass die Abgabepflicht besteht und Einkommensteuer gezahlt werden muss. Wenn Sie zu diesem Personengruppen gehören, sollten Sie unbedingt eine unserer mittlerweile über 2.800 Beratungsstellen bundesweit zwecks steuerlicher Beratung aufsuchen. Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstellen wir nicht nur Ihre Steuererklärungen. Über die Postleitzahlensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.Wir beraten Sie steuerlich gerne. Werden Sie Mitglied! |
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| 17.08.2009 | |
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