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Wahrscheinlich bald hunderttausende Rentner im Visier der Steuerfahndung

 
Viele Ruheständler werden 2009 die Aufmerksamkeit der Finanzämter auf sich ziehen. 2008 wurde jedem Bundesbürger die persönliche Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Ab Herbst 2009 werden die Rentenversicherungsträger – staatliche wie private – den Finanzbehörden sämtliche Rentenzahlungen seit 2005 melden. Wer bis dahin trotz hoher Alterseinkünfte und ggf. hinzukommender anderer Einkünfte (z.B. Mieteinkünfte oder Zinserträge) keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, muss mit hohen Strafen der Finanzämter rechnen.

Wer 2005 bereits Rentner war oder wurde, bekommt sein Leben lang 50 Prozent der damaligen Rente steuerfrei. Die verbleibenden Beträge – also auch alle nachfolgenden Rentenerhöhungen – sind voll steuerpflichtig. Wer später in Rente geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern, weil der Besteuerungsanteil bei den nachfolgenden Rentnerjahrgängen stufenweise angehoben wird. Wer 2009 erstmalig Rente erhält, muss bereits 58 Prozent seiner Rente versteuern. Sein Rentenfreibetrag von 42 Prozent wird dann als EURO-Betrag zeitlebens festgeschrieben. Es kann daher sein, dass manch ein Rentner erst in einigen Jahren in die Steuerpflicht rutscht.

Haben die Finanzämter nach Prüfung der Meldungen des Rentenversicherers den Verdacht, dass von den Rentnern Steuern zu holen sein könnten, wird der Rentner zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert. Diese Aufforderung wird sich aber nicht nur auf das vergangene Jahr beziehen, sondern zumindest auf den gesamten Zeitraum seit 2005. In kürzester Frist müssen dann vier Einkommensteuererklärungen erstellt und die entsprechenden Belege und Unterlagen beschafft werden. Die entsprechenden Steuerbescheide werden danach gleichzeitig erteilt, so dass auch die Nachzahlungen für alle vier Jahre zum gleichen Termin fällig werden. Durch diese Zusammenballung kann es zu erheblichen finanziellen Belastungen kommen.

Wer für sich frühzeitig Sicherheit schaffen will, sollte sich fachkundig beraten lassen, ob in seinem Fall eine Steuererklärung abgegeben werden sollte.

Es kommt bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung oft genug auch zu positiven „Nebeneffekten“. Die von Banken oder ehemaligen Arbeitgebern einbehaltenen Steuern auf Zinsen oder Betriebsrenten gelangen zur Anrechnung. Im Ergebnis errechnet sich dadurch häufig sogar eine Steuererstattung.

Gerne können Sie sich hierzu in unseren mittlerweile über 2.800 Beratungsstellen bundesweit informieren.

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24.08.2009

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