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Häusliches Arbeitszimmer: Finanzverwaltung trägt vorerst Freibetrag ein! Hatte das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, unter dem 25.08.2009 Zweifel daran geäußert, dass die Versagung der Eintragung eines Freibetrags auf die Lohnsteuerkarte 2009 bei einem Lehrerehepaar rechtswidrig sei, hat nun relativ zügig die Finanzverwaltung auf diese neue Rechtsprechung reagiert. Hintergrund ist der, dass noch bis 2006 vor allem Lehrer, aber auch Handelsvertreter oder Vertriebsmitarbeiter bis zu 1.250 € jährlich an Arbeitszimmerkosten absetzen konnten, weil ihnen entweder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand oder das häusliche Arbeitszimmer zu über 50 % beruflich genutzt wurde. Seit 2007 ist diese Regelung vom Gesetzgeber ersatzlos gestrichen worden. Arbeitszimmerkosten können nur noch dann abgesetzt werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit ist, wobei dann der Vollabzug sämtlicher Kosten vorgesehen ist. Obwohl das eben genannte BFH-Urteil im Eilverfahren zustande kam und die endgültige Entscheidung dazu sowohl beim BFH als auch beim Bundesverfassungsgericht noch nicht gefallen ist, hat nun die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 06. Oktober 2009 – IV A 3 – S 0623/09/10001 reagiert und lässt nun den Eintrag eines Freibetrags für Arbeitszimmer der vorhin genannten Personengruppen bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 € zu. Damit wird vorerst bzw. vorläufig beim Lohnsteuerabzugsverfahren die alte Rechtslage 2006 reaktiviert. Betroffene haben damit die Möglichkeit, sich für Ihre Lohnsteuerkarte 2010 Freibeträge für das Arbeitszimmer eintragen zu lassen. Wer hierzu weitere Informationen oder Hilfe benötigt, kann sich an unsere zahlreichen rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen bundesweit wenden. Über die Postleitzahlensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.Wir beraten Sie steuerlich gerne. Werden Sie Mitglied! |
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| 12.10.2009 | |
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