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Bescheidprüfung sowie ggf. Einlegung eines Rechtsbehelfs führt oft zum Erfolg! Nach einer aktuellen statistischen Erhebung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wurden die erledigten Einsprüche des Jahres 2008 - immerhin über 5,5 Mio. – in fast jedem 2. Fall (42%) zu Gunsten der Steuerbürger entschieden. Diese Bilanz ist für uns erstaunlich und positiv zugleich, zeigt sie doch, dass Kürzungen oder gar Streichungen seitens der Finanzämter nicht immer zu Recht erfolgen bzw. Erfolgschancen bestehen, wenn diese nicht tatenlos akzeptiert werden. Allerdings sind an das Einlegen eines Einspruches Bedingungen geknüpft. So muss dieser innerhalb eines Monats nach Bescheidzugang schriftlich oder zur Niederschrift beim jeweils zuständigen Finanzamt eingelegt werden. Es lohnt sich daher, sofort den eingehenden Steuerbescheid überprüfen bzw. überprüfen zu lassen und bei dessen Abweichung von der eingereichten Steuererklärung die Bescheiderläuterung zu lesen und nach deren Überprüfung ggf. Einspruch gegen einen unrichtigen Steuerbescheid einlegen zu lassen. Gerne können Sie auch unseren Beratungsservice beanspruchen, wenn Sie unsicher sind, ob der Steuerbescheid richtig ist. Unsere rund 2.800 örtlichen bundesweit tätigen Beratungsstellen sind für Sie auch dafür da. Über die Postleitzahlensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.Wir beraten Sie steuerlich gerne. Werden Sie Mitglied! |
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| 02.11.2009 | |
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