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 Aktuelles
Geplante steuerliche Maßnahmen der neuen Bundesregierung

 
Der jüngste Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP enthält eine Reihe von Äußerungen zum Steuerrecht, wobei immer wieder einschränkend gesagt wird, dass alle Maßnahmen des Koalitionsvertrags unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Allerdings sind dort folgende Maßnahmen aufgeführt, mit denen in Kürze zu rechnen sein wird:
Wiedereinführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben,
Neuordnung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten,
vereinfachter Abzug von Kosten für ein Pflegeheim durch Pauschalierung statt bisher notwendigem Einzelnachweis,
Umsetzung der Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten und
stärkere Typisierung und Pauschalierung bei außergewöhnlichen Belastungen.
Mit diesem Maßnahmenpaket strebt die Schwarz/Gelbe Regierungskoalition an, zu Gunsten von Steuerbürger als auch Finanzverwaltung für die Einkommensteuererklärung der Bürger Vereinfachungsmaßnahmen zu treffen.

Man darf gespannt sein, was in diesem bzw. in den nächsten Jahren von diesen Plänen umgesetzt wird, bzw. wie dies geschieht. Wir werden dazu weiterhin informieren.

Bei Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung helfen Ihnen unsere bundesweit rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen.

Über die Postleitzahlensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
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09.11.2009

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