2010: Die Steueränderungen für Arbeitnehmer und Rentner im Überblick!
Wir haben bereits mehrfach über die Steueränderungen berichtet. Hier noch einmal das Wichtigste für 2010 im Überblick:
| 1. | Tarifverbesserungen: Bereits für 2009 wurden die Freibeträge und Tarifverläufe günstiger. Nun stehen ab 2010 folgende weitere Verbesserungen an:
| - | der Grundfreibetrag wird auf 8.004 Euro angehoben und | | - | der Eingangssteuersatz auf 14% gesenkt, so dass es insgesamt einen günstigeren Tarifverlauf gibt. |
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| 2. | Steuererklärungsabgabepflicht: Generell besteht nun Einkommensteuererklärungsabgabepflicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte, d.h. die Summe der steuerpflichtigen Einkünfte, den ebengenannten Grundfreibetrag von 8.004 Euro bei Alleinstehenden bzw. 16.008 Euro bei Verheirateten übersteigt. | | 3. | Lohnsteuerklassenwahl bei Verheirateten: Neues Faktorverfahren anwendbar Konnten bisher Eheleute zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen, gibt es ab 2010 für Doppelverdiener erstmals eine weitere dritte Möglichkeit, nämlich das sogenannte „Faktorverfahren“.
Dies führt zu einem verbesserten monatlichen Lohnsteuerabzug, welcher bewirkt, dass, unter der Voraussetzung, dass der Jahresverdienst beider Ehegatten gleichbleibt bzw. beide in Arbeit bleiben, die vermutliche Jahressteuerschuld abbilden soll.
Aufgrund der eben genannten Unsicherheiten hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, eine Abgabepflicht für die Einkommensteuererklärung für diese Ehepaare verpflichtend einzuführen. | | 4. | Personenversicherungen: Ab 2010 ist die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch Urteil vom 13.02.2008, 2 B vl 1/06 dadurch verbessert worden, dass nun Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe als Sonderausgaben abziehbar sind.
Gleichzeitig ist bei den sonstigen Personen Versicherung auf 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro erhöht worden.
Insgesamt können somit die Bürger Mehraufwendungen an Personenversicherungen als Sonderausgaben steuerlich absetzen. | | 5. | Weitere Verbesserungen durch Erhöhung des Höchstbetrages:
| ■ | bei Real-Splitting: verbesserter Abzug von Unterhalt an den dauernd getrennt lebenden oder Ex-Ehegatten
Unterhaltsleistungen sind im Rahmen dieses Real-Splittings bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben unter der Voraussetzung, dass der andere Ehegatte seine Zustimmung dazu gibt, die empfangenen Beträge seinerseits zu versteuern, absetzbar. Ab 2010 gibt es hierzu keine Erhöhung dieses Höchstbetrages an sich, jedoch können ab 2010 zusätzlich zu diesem Höchstbetrag erstmals die Beiträge, welche der Unterhaltsverpflichtete für die Kranken- und Pflegeversicherungen des Unterhaltsberechtigten gezahlt hat, zusätzlich mit abgesetzt werden. Dies stellt für viele unterhaltsverpflichtete Ehegatten eine erhebliche Verbesserung dar. |
| ■ | Unterstützung bedürftiger Personen: Unterhaltsleistungen an bedürftige und gesetzlich unterhaltsberechtigte Angehörige unter der Voraussetzung, dass niemand Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für diese Person hat, konnten bis einschließlich 2009 bis zu einem Höchstbetrag von 7.680 Euro abgesetzt werden. | Ab 2010 erhöht sich der abzugsfähige Höchstbetrag wie folgt:| 1. | der bisherige Höchstbetrag wird auf 8.004 Euro erhöht und zudem | | 2. | darüber hinaus gehende Beträge wie vor dann berücksichtigt, sofern sie auf Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung der unterhaltsberechtigten und bedürftigen Person entfallen. | Zahlt also jemand für den bedürftigen Angehörigen oder für das volljährige Kind, für das er kein Kindergeldanspruch hat, die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, kann er in der Höhe der Beitragsübernahme zusätzliche Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen absetzen. | | 6. | Kindergeld/Kinderfreibetrag: Anhebung der Einkommensgrenze:
Für volljährige Kinder in Berufsausbildung oder freiwilligen Dienst erhalten die Eltern Kindergeld oder steuerliche Freibeträge bis die Kinder das 25. Lebensjahr erreichen. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des Kindergelds oder des Kinderfreibetrags ist, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr als 7.680 Euro jährlich betragen.
Ab 2010 wird diese Einkünfte- und Bezügegrenze auf 8.004 Euro angehoben.
So haben mehr Eltern die Möglichkeit, noch Kindergeld für ihre Kinder zu erhalten.
| > | Das Kindergeld wird 20 Euro auf nun 184 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, für das dritte auf 190 Euro und für jedes weitere auf je 215 Euro erhöht. | Damit gibt es insgesamt eine verbesserte Familienförderung. |
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