Home
 Über Uns
 Leistungen für Sie
 Beiträge
 Satzung
 Mitgliedschaft
 Steuertipps
 Aktuelles
 Presse
 Nähere Informationen
 Mitgliederinfo
 Impressum
Finden Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe! Bitte PLZ eingeben!
     
   
erweiterte Suche
Beratungsstellen-Homepages
Die Beratungsstellensuche für gewerbliche Zwecke ist untersagt.
 Aktuelles
Erdbebenhilfe für Haiti: Vereinfachter Spendenabzug möglich!

 
Bei der Unterstützung der Erdbebenopfer in Haiti gab es in Deutschland eine helfende Einstellung, welche sich darin äußerte, dass sehr viele Bürger zu diesem Zweck gespendet haben. Wann können diese Spenden nun steuerlich abgezogen werden?

Hierzu hat nun das Bundesfinanzministerium folgende Vereinfachungsregelung getroffen. Mit Schreiben vom 04. Februar 2010 können Einzahlungen auch für diese, für Erdbebenhilfen eingerichteten Sonderkonten, welche von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder inländischen Dienststellen oder von amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet wurden, mit vereinfachtem Zuwendungsnachweis abgezogen werden. Als Nachweise bei Einzahlungen zu diesen Institutionen reichen aus:
- Bareinzahlungsbeleg oder
- Buchungsbestätigung, wie z.B. der Kontoauszug eines Kreditinstitutes oder
- PC-Ausdruck bei Online-Banking.

Aus Solidarität mit den Opfern haben auch nicht steuerbegünstigte Spendensammler Spendenkonten eingerichtet und zu Spenden aufgerufen. Die gute Nachricht hierbei ist, dass auch diese Zuwendungen unter der Voraussetzung steuerlich abziehbar sind, wenn das Spendenkonto als Treuhandkonto geführt wird und die Zuwendung anschließend entweder an eine gemeinnützige Körperschaft oder an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. eine inländische öffentliche Dienststelle weitergeleitet werden. Ebenso muss zur Erstellung der Zuwendungsbestätigung dem Zuwendungsempfänger auch eine Liste mit den einzelnen Spendern und dem jeweiligen Anteil an der Gesamtsumme übergeben werden.

Weitere steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung der Erdbebenopfer können ggf. bei den jeweiligen Finanzämtern erfragt werden.

Natürlich helfen Ihnen auch unsere bundesweit rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen bei Fragen zu diesen Themen und zu Ihrer Einkommensteuererklärung.

Über die Postleitzahlensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Am besten setzen Sie sich mit einem unserer Beratungsstellenleiter vorab telefonisch in Verbindung.

Wir beraten Sie steuerlich gerne. Werden Sie Mitglied!

22.02.2010

Druckversion

 
<<zurück