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Haftungsausschluss
Steuertipps

Tipps für Ihre Einkommensteuererklärung
(früher Lohnsteuerjahresausgleich)

Außergewöhnliche Belastungen
 
Was an Gesundheitskosten absetzbar ist: Kuraufenthalt
§ 33 EStG

Aufwendungen für eine Heilkur sind dann absetzbar, wenn der Amtsarzt oder die gesetzliche Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit vor Kurantritt bescheinigt. Allerdings ist davon die sogenannte zumutbare Belastung, welche sich aufgrund des Familienstandes und der Einkommenshöhe ergibt abzuziehen, so dass nicht alle diese Aufwendungen abziehbar sind.
 
Tipp
Auch Ausgaben für die Unterkunft und Verpflegung sind abziehbar, wobei das Finanzamt jedoch 20 % der Summe für ersparte Unterhaltskosten abzieht. Doch Achtung: Ärztlich nicht überwachte Bade- und Klimakuren sind steuerlich nicht abziehbar!

Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Einkommensteuererklärung 2009!

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  Was an Gesundheitskosten absetzbar ist: Krankenhauskosten
  Was an Gesundheitskosten absetzbar ist: Hilfsmittel, wie z.B. Brillen etc.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit
  Rabattfreibetrag bei Weiterleitung der Vermittlungsprovision ansetzbar?