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Tipps für Ihre Einkommensteuererklärung |
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| Außergewöhnliche Belastungen | |
| Was an Gesundheitskosten absetzbar ist: Kuraufenthalt § 33 EStG Aufwendungen für eine Heilkur sind dann absetzbar, wenn der Amtsarzt oder die gesetzliche Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit vor Kurantritt bescheinigt. Allerdings ist davon die sogenannte zumutbare Belastung, welche sich aufgrund des Familienstandes und der Einkommenshöhe ergibt abzuziehen, so dass nicht alle diese Aufwendungen abziehbar sind. |
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| Tipp | |
Auch Ausgaben für die Unterkunft und Verpflegung sind abziehbar, wobei das Finanzamt jedoch 20 % der Summe für ersparte Unterhaltskosten abzieht. Doch Achtung: Ärztlich nicht überwachte Bade- und Klimakuren sind steuerlich nicht abziehbar! Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Einkommensteuererklärung 2009! Wir beraten Sie steuerlich gerne. Werden Sie Mitglied! |
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| Weitere Tipps: | |
Außergewöhnliche Belastungen |
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| Was an Gesundheitskosten absetzbar ist: Geburt | |
| Was an Gesundheitskosten absetzbar ist: Laser-OP | |
| Was an Gesundheitskosten absetzbar ist: Allergie | |
| Was an Gesundheitskosten absetzbar ist: Alternative Methoden | |
| Was an Gesundheitskosten absetzbar ist: Krankenhauskosten | |
| Was an Gesundheitskosten absetzbar ist: Hilfsmittel, wie z.B. Brillen etc. | |
| Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit | |
| Rabattfreibetrag bei Weiterleitung der Vermittlungsprovision ansetzbar? | |