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Tipps für Ihre Einkommensteuererklärung |
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| Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit | |
| Einkommensteuererklärung 2011: Wie Sie Ihre Kosten von dem beruflich bedingten Umzug absetzen …. (I) § 9 EStG Wer aus beruflichen Gründen seine Wohnung wechselt, z.B. weil er auch den Arbeitgeber wechselt, kann diese Kosten steuerlich absetzen. |
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| Tipp | |
Ein beruflicher Umzug muss jedoch nicht zwingend mit einem Jobwechsel verbunden sein. Denn immer wenn sich die Fahrzeit um mindestens 1 Stunde verkürzt, gilt der Umzug als beruflich veranlasst. Schön hierbei ist, dass dann private Motive unschädlich sind und der Werbungskostenabzug zum Tragen kommt. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Einkommensteuererklärung 2011! Wir beraten Sie steuerlich gerne. Werden Sie Mitglied! |
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| Weitere Tipps: | |
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
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| Wie Sie Kosten für ein Arbeitszimmer absetzen können …. | |
| Einkommensteuererklärung 2011: Wann Fortbildungen abgesetzt werden können … (I) | |
| Einkommensteuererklärung 2011: Wie Sie Telefonkosten absetzen können … (II) | |
| Einkommensteuererklärung 2011: Wie Sie Telefonkosten absetzen können … (I) | |
| Einkommensteuererklärung 2011 – Wie Sie Arbeitsmittel ansetzen! (V) | |
| Einkommensteuererklärung 2011 – Wie Sie Arbeitsmittel ansetzen! (IV) | |
| Einkommensteuererklärung 2011 – Wie Sie Arbeitsmittel ansetzen! (III) | |
| Einkommensteuererklärung 2011 – Wie Sie Arbeitsmittel ansetzen! (II) | |
| Einkommensteuererklärung 2011 – Wie Sie Arbeitsmittel ansetzen! (I) | |
| Förderung der Altersvorsorge | |
| Riester- oder Rürup-Verträge noch 2011 abschließen | |
| Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit | |
| Rabattfreibetrag bei Weiterleitung der Vermittlungsprovision ansetzbar? | |