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Steuertipps

Tipps für Ihre Einkommensteuererklärung
(früher Lohnsteuerjahresausgleich)

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
 
Einkommensteuererklärung 2011: Wie Sie Ihre Kosten von dem beruflich bedingten Umzug absetzen …. (I)
§ 9 EStG

Wer aus beruflichen Gründen seine Wohnung wechselt, z.B. weil er auch den Arbeitgeber wechselt, kann diese Kosten steuerlich absetzen.
 
Tipp
Ein beruflicher Umzug muss jedoch nicht zwingend mit einem Jobwechsel verbunden sein. Denn immer wenn sich die Fahrzeit um mindestens 1 Stunde verkürzt, gilt der Umzug als beruflich veranlasst. Schön hierbei ist, dass dann private Motive unschädlich sind und der Werbungskostenabzug zum Tragen kommt.

Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Einkommensteuererklärung 2011!

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