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Außergewöhnliche Belastungen

Was an Gesundheitskosten absetzbar ist: Krankenhauskosten
§ 33 EStG

Krankenhauskosten sind abziehbar. Allerdings ist davon die sogenannte zumutbare Belastung, welche sich aufgrund des Familienstandes und der Einkommenshöhe ergibt abzuziehen, so dass nicht alle diese Aufwendungen abziehbar sind.

 
Tipp:

Dazu zählen neben den Arztkosten die Unterbringungs- und Verpflegungskosten; auch nachgewiesene Trinkgelder für das Pflegepersonal, nicht aber die Kosten für Telefon- oder TV-Nutzung. Ist die Unterbringung einer Person in einem Heim, Wohnstift oder einer Wohngruppe medizinisch gemäß einem amtsärztlichen Attests, was vor der Unterbringung dieser Einrichtung erstellt wurde, notwendig, können auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Heilbehandlung bzw. –pflege anerkannt werden.

Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Einkommensteuererklärung 2009!

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