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| Außergewöhnliche Belastungen | |
Was an Gesundheitskosten absetzbar ist: Krankenhauskosten |
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Dazu zählen neben den Arztkosten die Unterbringungs- und Verpflegungskosten; auch nachgewiesene Trinkgelder für das Pflegepersonal, nicht aber die Kosten für Telefon- oder TV-Nutzung. Ist die Unterbringung einer Person in einem Heim, Wohnstift oder einer Wohngruppe medizinisch gemäß einem amtsärztlichen Attests, was vor der Unterbringung dieser Einrichtung erstellt wurde, notwendig, können auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Heilbehandlung bzw. –pflege anerkannt werden. |
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