| |
| |
| |
| |

| Außergewöhnliche Belastungen | |
Was an Gesundheitskosten absetzbar ist: Geburt |
|
| Tipp: |
Auch Kosten für die An- und Abreise nach einem Krankenhausaufenthalt sowie die Aufwendungen für die Hebamme sind abziehbar. Doch Achtung: Kosten für die Babyerstausstattung, Umstandskleidung oder der Umzug in eine größere Wohnung werden steuerlich nicht berücksichtigt. |
| <<zurück | |