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Außergewöhnliche Belastungen

Was an Gesundheitskosten absetzbar ist: Geburt
§ 33 EStG

Kosten für die Geburtsvorbereitung, der Geburt selbst sowie die anschließende Rückbildung sind steuerlich abziehbar. Allerdings ist davon die sogenannte zumutbare Belastung, welche sich aufgrund des Familienstandes und der Einkommenshöhe ergibt abzuziehen, so dass nicht alle diese Aufwendungen abziehbar sind.

 
Tipp:

Auch Kosten für die An- und Abreise nach einem Krankenhausaufenthalt sowie die Aufwendungen für die Hebamme sind abziehbar. Doch Achtung: Kosten für die Babyerstausstattung, Umstandskleidung oder der Umzug in eine größere Wohnung werden steuerlich nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Einkommensteuererklärung 2009!

Wir beraten Sie steuerlich gerne. Werden Sie Mitglied!

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