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Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Rabattfreibetrag bei Weiterleitung der Vermittlungsprovision ansetzbar?
FG Köln vom 21.4.2005, 10 K 7434/01 Rev. BFH-Az. VI R 44/05 (DStRE 2005, 926)

Ein Kreditinstitut erhielt für die Abschlussvermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen an seine Mitarbeiter Provisionen, welche es jedoch an seine Mitarbeiter weiterleitete. Dem Finanzamt, welche diese Provisionen bei den Mitarbeitern als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandelt wissen wollte, erteilte das o.g. Gericht eine Absage, da der Rabattfreibetrag hier anzuwenden sei.

 
Tipp:

Grund für diese Entscheidung war, dass die Bank auch ihren Geschäftskunden diese Vermittlungsleistungen anbot. Das o.g. Revisionsverfahren hat daher gute Chancen, bürgerfreundlich entschieden zu werden.

Sie sollten daher in ähnlich gelagerten Fällen Ihren Arbeitgeber zwecks Vornahme des richtigen geringeren Lohnsteuerabzugs auf diese neue Rechtsprechung aufmerksam machen.


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