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Als Patchworkfamilie mehr Kindergeld bekommen

Patchworkfamilien können durch eine Berechtigtenbestimmung festlegen, welcher Elternteil das Kindergeld beziehen soll. Das bringt in manchen Fällen mehr Geld in die Haushaltskasse.

 

Hinweis:

Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell. Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Artikel

Was sind Zählkinder?

 

 

Laut aktuellen Zahlen zerbricht in Deutschland jede zweite Ehe. Paare trennen sich und finden neue Partner. Die Folge: Es gibt mehr und mehr Stieffamilien, neudeutsch Patchworkfamilie genannt. Bringen beide Partner Kinder mit in die neue Ehe, sollten sie in Sachen Kindergeld genau nachrechnen.

Ein Rechenbeispiel zeigt den Vorteil

Marie ist geschieden und hat aus erster Ehe drei Kinder. Sie heiratet den Witwer Christian, der in die zweite Ehe eine Tochter mitbringt. Marie bekommt für ihre drei Kinder 570 Euro Kindergeld im Monat, Christian für seine Tochter 188 Euro. Der Patchworkfamilie stehen also monatlich 758 Euro Kindergeld zu.

Legen die beiden nun durch eine Berechtigtenbestimmung fest, dass Marie auch das Kindergeld für Christians Tochter bekommt, erhöht sich das monatliche Kindergeld. Christians Tochter ist dann rechnerisch das vierte Kind – für das es 219 Euro gibt. Die Familie bekommt also monatlich 789 Euro. Das sind immerhin 31 Euro mehr pro Monat, aufs Jahr gerechnet ein Vorteil von 372 Euro.

Übrigens:

Die Festlegung einer Berechtigtenbestimmung lohnt sich ab drei Kindern. Mit drei Kindern kann man sich immerhin einen Vorteil von 72 Euro pro Jahr sichern.

 

Kindergeld

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nicht etwa nach dem Einkommen der Eltern, sondern nach der Anzahl der Kinder. Für das erste und zweite Kind bekommt man monatlich je 188 Euro. Für das dritte Kind erhöht sich das Kindergeld auf 194 Euro, für jedes weitere Kind gibt es 219 Euro.

Rechenbeispiele und weitere Informationen unter:


STEUER ABC
Was muss ich alles rund ums Kindergeld wissen?


Berechtigtenbestimmung kann mehr Geld in die Haushaltskasse bringen

Grundsätzlich bekommt immer nur eine Person für ein Kind Kindergeld. In der Regel ist das der Elternteil, der gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können durch eine Berechtigtenbestimmung festlegen, wer von ihnen die finanzielle Unterstützung bekommen soll. So kann derjenige zum Kindergeldberechtigten werden, bei dem sich eventuell ein höherer Kindergeldanspruch ergibt – das gilt nämlich sowohl bei leiblichen, als auch bei Stiefkindern. Aber Achtung: Bei einer Trennung bekommt wieder der Elternteil das Kindergeld, der gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt lebt.

 

 

 

Unser Tipp:

Die Berechtigtenbestimmung muss schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Die Familienkasse stellt im Laufe des Jahres 2013 auf eine elektronische Aktenführung um. Das hat eine Konsequenz: Die von Ihnen eingereichten Papierunterlagen werden in elektronische Form gebracht und nach einer begrenzten Aufbewahrungszeit vernichtet. Sollten Sie Ihre Originalunterlagen wieder benötigen, müssen Sie das der Familienkasse innerhalb von acht Wochen nach Einreichung schriftlich mitteilen.

 

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