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Kindergeld auch für erwachsene Kinder mit Behinderung?

Es gibt erwachsene Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht ohne Hilfe leben können. Wohnen sie Zuhause, steht den Eltern auch über den 18. Geburtstag hinaus Kindergeld zu.

Zwei Bedingungen gibt es: Die Behinderung des Kindes ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten und das Kind ist nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen.

Gelten die gleichen Regeln bei Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Grundsätzlich gilt für Eltern behinderter volljähriger Kinder das gleiche wie für alle anderen Eltern auch: Für die ersten beiden Kinder überweist der Staat monatlich je 188 Euro, für das dritte Kind 194 Euro und für jedes weitere Kind 219 Euro.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben drei Kinder. Die Zwillinge sind 19 und machen gerade Abitur, das dritte Kind ist 18 Jahre und wohnt zu Hause, weil es körperlich eingeschränkt ist und sich nicht selbst versorgen kann. Dann bekommen Sie als Eltern 188 Euro + 188 Euro für die Zwillinge + 194 Euro Kindergeld für das dritte Kind.

Wie beim Kindergeld gibt es auch beim Kinderfreibetrag keinen Unterschied zwischen gesunden und eingeschränkten Kindern: Das Finanzamt rechnet aus, was steuerlich für Sie günstiger ist – Kindergeld oder Kinderfreibetrag – und wendet die für Sie bessere Variante an. Wie das geht, erfahren Sie in unserer anschaulichen Infografik Was ist günstiger - Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Gibt es spezielle Steuervorteile für Kinder mit Behinderung?

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag. Nimmt ihn ihr Kind nicht selbst in Anspruch, können die Eltern den Pauschbetrag auf sich übertragen lassen. Wie das geht und das Wichtigste zum Grad der Behinderung erfahren Sie in unserem Steuer ABC Was ist der Behinderten-Pauschbetrag?

Zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag können Eltern die Kosten für eine Privatschule absetzen, wenn das Kind ausschließlich aufgrund der Behinderung diese Schule besucht. Weitere Steuervorteile für Kinder mit Behinderung haben wir in unserem Überblick Kind mit Behinderung: Diese Steuervergünstigungen gibt es für Sie zusammengestellt.

Übrigens:

Ein Kind kann sich nicht selbst versorgen, wenn es keinen Beruf ausüben kann. Die Arbeit in einer Behinderten-Werkstatt zählt übrigens nicht als Beruf.

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