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Kindergeld für Kinder über 18 ohne Job

Der Schulabschluss ist in der Tasche, die Bewerbungen auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz laufen. Formalrechtlich gesehen ist Ihr Kind in solch einer Situation arbeitslos. Klingt nicht schön, heißt für Sie als Erziehungsberechtigte aber: Sie haben Anspruch auf Kindergeld.

 

Hinweis:

Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

 


Wichtig ist zum einen, dass Ihr Kind nicht älter als 21 Jahre ist. Zum zweiten muss es sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Als Nachweis für die Familienkasse ist die persönliche Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit ausreichend (Urteil vom Juni 2010, Aktenzeichen VI R 98/10).

Bundesfinanzhof bestätigt Urteil

Im Juni 2012 hatte das Finanzgericht Münster in einem Fall den Eltern Kindergeld zugesprochen, obwohl ihr Kind nicht zu einem Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit erschienen war. Aus den Unterlagen der Arbeitsvermittlung ging jedoch nicht eindeutig hervor, dass die Einladung zu einem Beratungsgespräch überhaupt ausgesprochen wurde. Im April 2014 wurde das Urteil des Finanzgerichts Münster vom Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt (Urteile vom April 2014, Aktenzeichen III R 37/12 und III R 19/12).

Drei-Monats-Frist entfällt

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente besteht seit Januar 2009 die Pflicht zur Vermittlung des Arbeitsuchenden grundsätzlich unbefristet fort. Eltern haben daher auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sich das Kind nicht mehr alle drei Monate erneut bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet (§38 SGB III n.F.).

Die Arbeitsagentur kann die Vermittlung jedoch einstellen, wenn die mit der Arbeitslosmeldung verbundenen Pflichten nicht erfüllt werden. Die Sanktion sieht einen Ausschluss der Vermittlung für zwölf Wochen vor.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob und wie Sie den Anspruch auf Kindergeld für Ihr arbeitssuchendes Kind durchsetzen können, wenden Sie sich an eine der rund 2.800 VLH-Beratungsstellen in Deutschland. Eine Beraterin oder einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.

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