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Kindgebonden budget wird in Deutschland angerechnet

Wer in den Niederlanden arbeitet, bekommt das kindgebonden budget, einen Kostenzuschuss für Kinder. Dieses Geld wird in Deutschland angerechnet.

 

Hinweis:

Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell. Klicken Sie hier für aktuelle Infos rund ums

Kindergeld.

 

 

Wer in den Niederlanden Anspruch auf kinderbijslag – vergleichbar mit dem deutschen Kindergeld – hat, der bekommt unter bestimmten Umständen das kindgebonden budget. Das gilt auch für Deutsche, die in den Niederlanden arbeiten. Offen war bisher die Frage, ob das niederländische kindgebonden budget in einem solchen Fall in Deutschland auf das Kindergeld angerechnet wird.

Finanzgericht Düsseldorf: Kindgebonden budget wird angerechnet

Das Finanzgericht Düsseldorf hat kürzlich zu dieser Frage eine klare Position bezogen: Das kindgebonden budget wird in Deutschland angerechnet. Das kindgebonden budget ist eine Familienleistung in den Niederlanden und damit – im Gegensatz zum deutschen Kindergeld – einkommensabhängig. Es soll vor allem einkommensschwächere Familien unterstützen. Für das Jahr 2014 gilt: Bei einem Einkommen von unter 26.147 Euro gibt es den maximalen Zuschlag. Je höher das Einkommen, desto geringer wird der Zuschlag. Wer ca. 40.000 Euro verdient und ein Kind hat, bekommt kein kindgebonden budget.

Kindgebonden budget ist eine Familienleistung

Die Richter aus Düsseldorf betonten, dass aufgrund der Einkommenshöhe das kindgebonden budget nicht als Sozialhilfeleistung eingestuft werden kann. Es sei vielmehr eine zusätzliche Familienleistung, abhängig von der Anzahl der Kinder und dem Bezug von Kindergeld. Entsprechend ist es auf das deutsche Kindergeld anzurechnen.

Der konkrete Fall

Geklagt hatte eine verheiratete Frau, deren Ehemann in den Niederlanden arbeitet. Für ihre drei Kinder bekam das Ehepaar ab 2011 sowohl Kindergeld, als auch den kinderbijslag und das kindgebonden budget. 2013 forderte die Familienkasse überbezahlte Leistungen von der Familie zurück. Diese betrugen insgesamt rund 3.000 Euro. Dagegen reichte die Ehefrau Klage ein.

Die nun zuständigen Richter des Finanzgerichts Düsseldorf stärkten den Kollegen der Familienkasse den Rücken. Das kindgebonden budget muss auf das deutsche Kindergeld angerechnet werden, die Familie muss entsprechend die überbezahlten Beträge zurückzahlen. Die Begründung: Es gibt eine Prioritätsregel, die besagt, dass die Ansprüche Vorrang haben, die durch eine Berufstätigkeit ausgelöst werden. Da in den Niederlanden das kindgbonden budget zwingend an eine Berufstätigkeit geknüpft ist, hat es also "Priorität". In diesem Fall ruht das deutsche Kindergeld in Höhe der niederländischen Familienleistung.

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