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So sparen Alleinerziehende Steuern

Alleinerziehend zu sein, ist manchmal eine echte Herausforderung. Immerhin unterstützt der Staat Alleinerziehende mit besonderen Steuervorteilen.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Alleinerziehende sind oft wahre Meister der Organisation, denn sie müssen Job, Kind und Haushalt die meiste Zeit alleine unter einen Hut bringen. Das kann schon mal anstrengend werden. Nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Doch der Staat lässt Alleinerziehende nicht im Regen stehen: Es gibt besondere Steuervorteile wie zum Beispiel eine eigene Steuerklasse und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Sie sind Alleinerziehend, wenn...

Um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Nämlich:

  • Sie leben mit Ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnung.
  • Ihnen steht Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für das Kind zu.
  • Sie sind unverheiratet.
  • Sie leben nicht in einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person.

Steuerklasse II (2) für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende gibt es eine eigene Steuerklasse: die Steuerklasse 2. Und das lohnt sich, denn Alleinerziehenden haben durch den Wechsel der Steuerklasse Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Entlastungsbetrag bringt mindestens 1.908 Euro jährlich

Seit 2015 liegt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei 1.908 Euro pro Jahr für das erste Kind. Für jedes weitere Kind gibt es zusätzlich je 240 Euro. Dieses Geld bekommen Alleinerziehende allerdings nicht bar auf die Hand. Sie können diesen Betrag vielmehr von der Summe ihrer Einkünfte abziehen und Steuern sparen.

Das bedeutet: Dank Steuerklasse II (2) zieht der Arbeitgeber Monat für Monat weniger Lohnsteuer vom Gehalt ab. Bei einem Kind immerhin 159 Euro pro Monat. So bleibt Alleinerziehenden mehr Geld Netto übrig.

Weitere Steuervorteile für Eltern

Darüber hinaus steht Alleinerziehenden – wie allen Eltern in Deutschland – natürlich auch Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu. Was viele nicht wissen: Auch Kosten, die für die Kinderbetreuung anfallen, können in der Steuererklärung eingetragen werden. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Tagesmutter, den Kindergarten oder den Babysitter. Einzige Einschränkung: Eltern können dafür maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr von der Steuer absetzen.

Übrigens:

Sie sind unsicher, ob Sie alle Kosten rund um Ihr Kind richtig in der Steuererklärung eingetragen haben? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne weiter und sichern Ihnen die Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

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