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Scheidungskosten von der Steuer absetzen

Jedes Ehepaar, das sich scheiden lassen will, muss dafür mitunter teuer bezahlen – ob es sich einvernehmlich trennt oder nicht. Mit welchen Anwalts- und Gerichtskosten Sie rechnen müssen, welche Sie von der Steuer absetzen und welche Sie sich sparen können, erfahren Sie hier.

 

Hinweis:

Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell. Lesen Sie hier mehr zur aktuellen Rechtslage:

Scheidung und Steuern

 

 

Nur ein Richter kann eine rechtskräftige Scheidung aussprechen. Und zumindest für denjenigen, der eine Scheidung beantragt, besteht Anwaltszwang. Insofern gehören Anwalts- und Gerichtskosten zu den üblichen Scheidungskosten.

Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach den Gebührentabellen für Anwälte, festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. für Gerichte, festgelegt in der Kostenordnung (KostO).

Streitwert

Berechnet wird der Streitwert folgendermaßen: Die letzten drei Monatseinkommen beider Eheleute minus eventuelle Kinderfreibeträge.


Wie hoch die Gebühren für Sie persönlich ausfallen, kommt auf den sogenannten Streitwert an – also wie viel Geld, Immobilien oder Geldanlagen zwischen Ihnen aufgeteilt werden müssen.

Wer sich einvernehmlich trennt, der kann sich zwar etliche Anwaltskosten sparen. Aber um die Einreichung des Scheidungsantrags beim Anwalt und das Stellen des Scheidungsantrags in der Gerichtsverhandlung kommt keiner herum – und somit auch nicht um die dafür fälligen Gebühren.

Unser Tipp:

Die Anwalts- und Gerichtskosten können Sie als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung angeben. Wie bei außergewöhnlichen Belastungen üblich gibt es eine bestimmte finanzielle Belastungsgrenze. Erst die Kosten, die darüber liegen, können Sie absetzen. Wie hoch Ihre persönliche Belastungsgrenze ist, hängt von Ihrem Einkommen ab. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC Was sind außergewöhnliche Belastungen?.

 

Alle Gebühren oder Kosten für Anwälte, Richter oder Gutachter, die im Zusammenhang mit den direkten Scheidungskosten stehen, können Sie von der Steuer absetzen. Dabei gilt: Derjenige, der zahlt, kann die Kosten absetzen.

 

Übrigens:

Wenn Sie eine Scheidung eingereicht haben, aber wieder zueinander finden und verheiratet bleiben wollen, können Sie diese Kosten von der Steuer absetzen.



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