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Erstattung der Abgeltungssteuer mit Bank-Nachweis

Wir erklären Ihnen, was Sie für eine Rückerstattung der Abgeltungssteuer beachten müssen.

Die sogenannte Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent müssen Sie immer dann bezahlen, wenn Sie als Single mehr als 801 Euro (ab 2023 sind es 1.000 Euro) Kapitalerträge haben. Kapitalerträge sind zum Beispiel Zinsen oder Dividenden aus Aktien.

Nun kann es vorkommen, dass Sie Abgeltungssteuer bezahlt haben, obwohl Sie das gar nicht oder nur in geringerer Höhe gemusst hätten. Zwei Fälle sind denkbar:

  1. Sie haben Geld bei mehreren Banken angelegt und vergessen, einer Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen oder haben die Freistellungsaufträge falsch verteilt. Deshalb haben Sie Abgeltungssteuer bezahlt, obwohl Ihre Kapitalerträge eigentlich geringer als 801 Euro (bzw. 1.000 Euro) sind.
     
  2. Ihr persönlicher Steuersatz liegt unter 26,375 Prozent Abgeltungssteuer inklusive Soli. Dann haben Sie zu viel Abgeltungssteuer bezahlt und können sich die Differenz vom Finanzamt zurückholen.

Anlage KAP ausfüllen und Abgeltungssteuer erstatten lassen

Einer dieser Fälle ist bei Ihnen eingetreten? Dann füllen Sie die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aus und legen Sie diese Ihrer Steuererklärung bei. Das Finanzamt prüft dann ob und wie viel Steuern Sie zu viel bezahlt haben und erstattet Ihnen den entsprechenden Betrag.

Wichtig: Jahressteuerbescheinigung des Finanzinstituts

In der Regel bekommen Sie von Ihrem Finanzinstitut eine Jahressteuerbescheinigung zugeschickt. Aus der Bescheinigung muss genau hervorgehen, wie viel Steuern von der Bank einbehalten wurden. Tragen Sie die Werte in der Anlage KAP ein und bewahren Sie die Jahressteuerbescheinigung gut auf, falls das Finanzamt Fragen zu Ihrer Steuererklärung hat und sich deshalb bei Ihnen meldet. Denn wenn das Finanzamt einen Nachweis zu Ihren Kapitalerträgen sehen möchte, reicht zum Beispiel ein Sparbuch nicht aus, das Finanzamt möchte die Jahressteuerbescheinigung sehen – das hat auch die Oberfinanzdirektion Frankfurt noch einmal betont.

Nicht jedes Finanzinstitut schickt Ihnen die Jahressteuerbescheinigung automatisch zu. Sie können Ihre Bank aber darum bitten und bekommen die Jahresbescheinigung dann per Post zugeschickt.

Übrigens:

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung hilft beim Steuern sparen. Denn damit können Sie eine höhere Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug der Abgeltungssteuer erreichen. Einzige Voraussetzung: Sie erzielen so geringe Einkünfte, dass Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Unsere Beraterinnen und Berater sind gerne für Sie da und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: Beratersuche.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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