Verbilligte Aktien vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin zählen zum Arbeitslohn, wenn Ihr/e Chef/in Ihnen diesen Vorteil für Ihre Arbeitsleistung…
Neue Regeln für die Anrechenbarkeit von Verlusten aus Termingeschäften bringen für Anleger/innen Nachteile mit Blick auf die Steuer. Wir erklären, was…