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Ehrenamtliche Helfer profitieren von Vergütungsspenden

Werner F. trainiert die A-Jugend. Das macht er ohne Bezahlung, er spendet seine ehrenamtliche Arbeit. Das wird bei der Steuererklärung zum Steuervorteil.

Bis vor Kurzem hat der engagierte Trainer nicht gewusst, dass diese Art von ehrenamtlicher Arbeit auch eine Form der Spende ist. Sie nennt sich Vergütungsspende, ist aber an einige Bedingungen geknüpft.

Bedingungen für Vergütungsspenden

Eine Bedingung ist zum Beispiel, dass der Sportverein zuvor schriftlich mit Werner eine angemessene Vergütung für seine Arbeit festgemacht hat. In einem Vertrag legen die beiden fest, dass Werner für seine regelmäßigen Trainerstunden und die Hilfe am Wochenende 2.050 Euro im Jahr erhält.

Auf das Geld verzichten

Dieses Geld nimmt Werner natürlich nicht an, er verzichtet darauf. Doch wozu dann der ganze Aufwand? Erst durch den Vertrag und seinen Verzicht wird die ehrenamtliche Arbeit zur Vergütungsspende, beziffert mit 2.050 Euro im Jahr. Über diese Summe bekommt Werner vom Verein eine Zuwendungsbestätigung und kann sie als Sonderausgabe geltend machen.

Zuwendungsbestätigung nach Erhalt überprüfen

Die Zuwendungsbestätigung bescheinigt die Spende und sollte folgenden Satz beinhalten: "Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen." Ohne Zuwendungsbestätigung kann Werner die Spende nicht absetzen.

übrigens:

Werner spendet nicht den Aufwand, also beispielsweise die Anzahl der Trainerstunden, sondern den Aufwandsersatz, also die 2.050 Euro, die er für seine Hilfe bekommen würde.

Verzicht darf nicht vorgeschrieben sein

Werners Verzicht auf die Vergütung darf nicht im Vorfeld vertraglich vereinbart werden. Der Verzicht darf erst zeitnah im Anschluss an die Tätigkeit erfolgen und muss bedingungslos sein. Das Finanzamt schaut bei den gezahlten beziehungsweise gespendeten Beträgen genau auf die Finanzlage des Vereins. Der muss sich solche Ausgaben auch leisten können, sonst wird das Finanzamt die Spende nicht anerkennen.

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