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Immer weniger Rente bleibt steuerfrei

Vor gut zehn Jahren musste man erst dann Steuern zahlen, wenn die Rente pro Monat mindestens 1.600 Euro betrug. Mittlerweile sind bereits auf 1.225 Euro monatliche Rente Steuern fällig.

 

Hinweis:

Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

 

 

Das Bundesfinanzministerium hat für das Jahr 2014 ausgerechnet, wie viel Rente steuerfrei ist. Dabei kam ein Betrag von genau 1.225 Euro pro Monat heraus.

Das heißt: Wer ausschließlich Renteneinkünfte hat und damit nicht über 1.225 Euro im Monat liegt, zahlt keine Steuern.

Berechnung der Rentensteuer

Der steuerfreie Grundfreibetrag auf Einkünfte liegt in diesem Jahr bei 8.354 Euro jährlich. Das entspricht auf den Monat umgerechnet einem Betrag von 696,16 Euro. Mit 1.225 steuerfreien Euros monatlich liegen die Rentner deutlich über dem Grundfreibetrag. Bekommen Rentner also eine Extra-Behandlung? Die Antwort: Nein. Vielmehr hat das Bundesfinanzministerium weitere Faktoren in die Berechnung aufgenommen.

Diese Berechnung folgt einer besonderen Logik. Es wird quasi rückwärts gerechnet: Grundfreibetrag plus Pauschbeträge und absetzbare Kosten für Versicherungen steigern den Betrag der steuerfreien Rente. Konkret in Zahlen bedeutet das:

  • 102 Euro jährlich beträgt der sogenannte Werbungskosten-Pauschbetrag. Das ist also der Mindestbetrag, den jeder Rentner für seine Werbungskosten von der Steuer absetzen kann.
  • Genauso verhält es sich mit dem sogenannten Sonderausgaben-Pauschbetrag, der bei 36 Euro im Jahr liegt.
  • Und schließlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf den Betrag der Rente aufgeschlagen, der steuerfrei bleibt.

Diese Beiträge richten sich nach der Höhe der Einkünfte: Je höher die Rente, desto höher die Beiträge.

Rentensteuer ungerecht?

Der Betrag der steuerfreien Rente sank in den letzten Jahren kontinuierlich. Die aktuelle Berechnung des Bundesfinanzministeriums war Anlass für Kritik. So bemerkte beispielsweise die Bild-Zeitung, dass jetzt bereits Menschen Steuern auf ihre Rente zahlen müssten, die im Arbeitsleben unterdurchschnittlich verdient haben. Hintergrund für diese These ist eine Modellrechnung. Demnach müsste ein Durchschnittsverdiener nach 45 Beitragsjahren 1.266 Euro Rente bekommen.

Übrigens

Wer Rente bezieht und weitere Einkünfte hat – beispielsweise aus Vermietungen – wird den steuerfreien Rentenbetrag von 1.225 Euro überschreiten. Und auch die Frage, wie man als Rentner möglichst viel Steuern spart, ist nicht allgemein zu beantworten. Fragen Sie einfach ihren VLH-Berater im persönlichen Gespräch.

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