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Die gängigsten Modelle der Altersvorsorge

Je eher, desto besser – das gilt auf jeden Fall für die Altersvorsorge. Der Staat unterstützt Renten-Sparer, zum Beispiel durch staatliche Förderungen. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

In Deutschland ist die Altersvorsorge in drei Schichten unterteilt. Je mehr Schichten man schon frühzeitig abdeckt, desto besser ist man im Alter abgesichert.

1. Schicht: Basisversorgung

Die Basis der Altersvorsorge ist die gesetzliche Rentenversicherung. Monat für Monat zahlen Sie als Arbeitnehmer gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber 18,7 Prozent des Lohns in die Rentenversicherung ein. Beziehen Sie dann später Rente, müssen Sie dafür auch Steuern zahlen. Wie viel erklärt Ihnen unser Steuer-ABC Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Und wie viel?

Übrigens:

Zur Basisversorgung gehört auch die Rürup-Rente, die auch Basis-Rente genannt wird. Für Ihre monatlichen Beiträge bekommen Sie im Rentenalter garantierte lebenslange Rentenzahlungen. Diese werden genauso besteuert wie die gesetzlichen Rentenzahlungen.

2. Schicht: Zusatzversorgung

Da die gesetzliche Rente später in den meisten Fällen nicht ausreichen wird, sollten Sie zusätzlich privat vorsorgen. Eine Möglichkeit ist die Riester-Rente. Hier zahlen Sie monatliche Beiträge in einen Riester-Vertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl ein. Der Staat unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einer jährlichen Zulage in Höhe von 154 Euro. Außerdem können Sie Ihre monatlichen Beiträge als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung eintragen. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Steuer-ABC Was ist die Riester-Rente?

Zur zweiten Schicht zählt auch die betriebliche Altersvorsorge. Und die funktioniert so: Ihr Chef überweist einen Teil Ihres Bruttolohns direkt in die betriebliche Altersvorsorge. Wie und wo er das Geld anlegt, entscheidet Ihr Arbeitgeber selbst. Der Steuervorteil: Der Staat verzichtet bis zu einer Grenze von 2.904 Euro im Jahr auf Steuern und Sozialabgaben. In manchen Fällen erhöht sich die Grenze sogar um einen Betrag von 1.800 Euro. Sie möchten noch mehr zur betrieblichen Altersvorsorge erfahren? Lesen Sie unseren Artikel Betriebliche Altersvorsorge: Steuervorteile bei der privaten Absicherung fürs Alter.

3. Schicht: Kapitalanlageprodukte

Zu den Kapitalanlageprodukten gehören unter anderem private Kapital- und Rentenversicherungen, die nicht zwingend für die Altersvorsorge genutzt werden müssen. Dazu gehört beispielsweise die private Rentenversicherung. Hier zahlen Sie während Ihres Berufslebens monatliche Beiträge um im Ruhestand eine Rente zu bekommen. Bei der privaten Rentenversicherung gibt es keine staatlichen Förderungen.

Übrigens:

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