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Treppenlift von der Steuer absetzen

Vielen älteren oder behinderten Menschen fällt das Treppensteigen schwer. Wir erklären, wann und wie Sie einen Treppenlift steuerlich geltend machen können.

Jede/r, der oder die schon einmal auf Krücken unterwegs war, kennt das Problem: Die Treppe im eigenen Haushalt wird plötzlich zur Hürde. Es kostet viel Zeit und Mühe, die Stufen zu nehmen. Vor allem mit zunehmendem Alter oder bei dauerhaft eingeschränkter Bewegungsfreiheit verschärft sich die Situation – das Treppensteigen fällt immer schwerer oder geht gar nicht mehr. Eine praktische Lösung für das Problem kann der Einbau eines Treppenlifts sein.

Kosten für den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung absetzen

Die Kosten für einen Treppenlift sind recht hoch und hängen unter anderem davon ab, ob es sich um einen Sitzlift oder einen Plattformlift handelt, ob die Treppe gerade oder kurvig ist und ob der Treppenlift im Innen- oder Außenbereich angebracht werden soll. Je nach persönlicher Situation können da schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Immerhin: Der Fiskus unterstützt den Kauf und Einbau eines Treppenlifts. In der Regel erkennt das Finanzamt einen Treppenlift als sogenannte außergewöhnliche Belastung an.

In unserem Video erklären wir Ihnen in Sekundenschnelle, was Sie beim Absetzen eines Treppenlifts beachten müssen:

Eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung der Treppenlift-Kosten: Das Finanzamt benötigt eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts. Bislang war strittig, ob die Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest bescheinigt werden muss oder ob ein ärztliches Gutachten ausreicht. Außerdem musste geklärt werden, ob es zwingend erforderlich ist, die Bescheinigung vor dem Kauf und Einbau des Treppenlifts auszustellen.

Der Bundesfinanzhof schafft Klarheit

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Jahr 2014 zum Thema Treppenlift ein Urteil gefällt. Er entschied, dass ein Treppenlift kein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ist und somit auch kein "medizinisches Hilfsmittel im weiteren Sinne". Vielmehr handelt es sich beim Treppenlift um ein "medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne", das nicht von gesunden Menschen, sondern ausschließlich von Kranken und Menschen mit Behinderung angeschafft wird. Bei solchen Gegenständen sei eine amtsärztliche Bescheinigung nicht erforderlich, so die Richter/innen. Um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen, reicht daher ein normales ärztliches Gutachten aus. Auch der Zeitpunkt der ärztlichen Bescheinigung ist irrelevant, wichtig sei allein, dass der Treppenlift beim Einbau medizinisch notwendig war.

Das Finanzgericht Münster hat 2016 ganz im Sinne des BFH-Urteils entschieden: In diesem Fall wurde nachträglich ein ärztliches Gutachten eingeholt, das die Notwendigkeit des Treppenlifts bescheinigte. Der Kläger konnte daraufhin seine Kosten für den Treppenlift in Höhe von 18.000 Euro als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung eintragen. Unter Anrechnung einer sogenannten zumutbaren Belastung wurde diese ihm auch anerkannt.

Übrigens:

Nicht nur die Kosten für einen neuen Treppenlift lassen sich steuerlich geltend machen, sondern auch die Kosten für einen gebrauchten Treppenlift können Sie absetzen. Gebrauchte Treppenlifte sind in der Regel deutlich günstiger.

Was Sie bei einer Finanzierung beachten sollten

Ein Treppenlift ist sehr teuer. Die meisten Menschen nehmen daher ein Darlehen auf, um den Lift zu finanzieren. Doch Vorsicht: Sie können die Kosten des Treppenlifts nur in voller Summe im Jahr der Anschaffung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Eine Anerkennung der Kosten in späteren Jahren ist nicht möglich.

Bestätigt hat das 2017 der BFH in einem Urteil. Dort betonten die Richter/innen erneut, dass außergewöhnliche Belastungen nur in dem Jahr berücksichtigt werden können, in denen sie auch angefallen sind. Die Kosten auf mehrere Jahre aufzusplitten sei nicht möglich (Aktenzeichen VI R 36/15).

Übrigens:

Da es sich bei der Anschaffung eines Treppenliftes um eine große Investition handelt, ist es empfehlenswert, sich schon vor dem Kauf steuerlich beraten zu lassen. Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen dabei gerne weiter und prüfen wie hoch Ihre Steuerersparnis ist. Hier geht es zur Beratersuche.

Wann Sie Kreditzinsen steuerlich absetzen können

Kreditzinsen, die für Ihr Treppenlift-Darlehen in späteren Jahren fällig werden, können Sie prinzipiell auch noch nach dem Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen. Es gibt jedoch zwei Voraussetzungen: Zum einen müssen Sie mit Ihren Kosten für außergewöhnliche Belastungen erneut die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Zum anderen müssen Sie den Finanzbeamten und -beamtinnen glaubhaft erklären, dass Ihnen im Jahr der Anschaffung des Treppenliftes das Geld gefehlt hat, um den Lift direkt zu finanzieren. Es muss also klar werden, dass die Aufnahme eines Kredites notwendig war.

Was Sie außerdem beachten sollten: Erhalten Sie finanzielle Zuschüsse für den Treppenlift, zum Beispiel von der Pflegekasse, der Krankenkasse, einer privaten Versicherung oder haben Sie einen günstigen KfW-Kredit abgeschlossen, werden die Zuschüsse zuerst von den Anschaffungskosten abgezogen.

Übrigens:

Menschen mit Behinderung oder mit Pflegegrad 4 oder 5 können einen Treppenlift in der Regel auch ohne medizinischen Nachweis von der Steuer absetzen. Liegen die Kosten über dem Behinderten-Pauschbetrag, was beim Einbau eines Treppenlifts in der Regel der Fall ist, können Sie die Kosten zusätzlich als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Erklärung: Bei Ausgaben für "Medizinische Hilfsmittel im engeren Sinne" handelt es sich um einmalige, atypische Kosten.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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