Automatischer steuerlicher Informationsaustausch ab 2017
51 Staaten haben vereinbart, dass es ab September 2017 einen automatischen Austausch von Informationen über Steuerpflichtige geben soll.
Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.
Am 29. Oktober 2014 unterzeichneten 51 Staaten und Jurisdiktionen im Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine sogenannte multilaterale Vereinbarung. Das Ziel der Länder: Ein automatischer steuerlicher Informationsaustausch ab 2017, um Steuerhinterziehung auf globaler Ebene wirksam bekämpfen zu können.
Daten der Finanzkonten werden künftig übermittelt
Mit dem unterzeichneten Abkommen verpflichten sich die beteiligten Länder, Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat leben, an den betreffenden Staat zu übermitteln. So wird künftig zum Beispiel die deutsche Steuerverwaltung die Informationen erhalten, die sie für die korrekte Besteuerung aller Steuerpflichtigen benötigt. Dadurch soll letztlich die steuerliche Transparenz und Fairness gefördert werden.
Vorgehen bis 2017 geplant
Die Länder nutzten das gemeinsame Treffen, um das zeitliche Vorgehen bis 2017 zu planen. Vorgesehen ist, dass Finanzinstitute bis zum 31. Dezember 2015 den Altbestand ihrer Konten erfassen und bei Neukunden ab dem 1. Januar 2016 die steuerliche Ansässigkeit feststellen. Der erste tatsächliche Informationsaustausch soll im September 2017 erfolgen.
Deutschland zeigt großes Engagement
Die Vereinbarung geht laut BMF maßgeblich auf das Engagement von Deutschland und seinen europäischen Partnern Frankreich, Italien, Großbritannien und Spanien zurück. Zu den 51 Ländern, die sich der Erklärung angeschlossen haben, gehören unter anderem Liechtenstein und Luxemburg, sowie Jersey, die Cayman Islands und Guernsey. Verhandlungen mit Andorra, San Marino und Monaco stehen vor dem Abschluss.
Die 51 Unterzeichner appellierten zudem an weitere Länder, sich der Initiative anzuschließen.
Übrigens
Im Mai 2015 hat die EU-Kommission Verhandlungen über ein Abkommen mit der Schweiz zur Steuertransparenz abgeschlossen. Voraussichtlich ab 2018 werden die EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz automatisch Kontendaten austauschen.
Griechenland setzt weitere Standards
Um seine Schuldenkrise in Griff zu bekommen, führt Griechenland 2015 das elektronische Steuersystem Taxis ein. Mit Taxis erhalten Steuerbehörden direkten Zugang zu den Bankkonten der Bürger und können so Ein- und Auszahlungen bis zu zehn Jahre zurückverfolgen. In der EU zeichnet sich dadurch eine weitere Verschärfung der Kontrolle von privaten Finanzen ab.