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Bundesrat lehnt Jahressteuergesetz 2013 ab

Am 23. November 2012 hatte der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2013 abgelehnt. Fraglich war anschließend die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM), denn für die Umsetzung von ELStAM fehlte die rechtliche Grundlage. Kurz vor Jahresende 2012 gab deshalb das Bundesfinanzministerium ein Schreiben heraus, in dem es die Einführung von ELStAM legitimierte.

 

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

 

 

Im Jahressteuergesetz war der 1. Januar 2013 als Starttermin für ELStAM festgelegt. Geplant war eine 6-monatige Übergangsphase für Arbeitgeber, währenddessen sie entweder ELStAM oder die gedruckte Lohnsteuerkarte hätten benutzen dürfen. Die Ablehnung des Jahressteuergesetzes 2013 durch den Bundesrat stellte zunächst all diese Vereinbarungen in Frage.

Für die Einhaltung des geplanten Termins hätten Bundestag oder Bundesregierung einen Vermittlungsausschuss einberufen müssen. Ohne eine Einigung mit dem Bundesrat hätte der Bundestag ein neues Gesetzgebungsverfahren einleiten müssen samt neuem Vorschlag zum Jahressteuergesetz 2013.

Durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 19. Dezember 2012 bleibt den Akteuren all das erspart: Darin legitimiert das BMF "im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder" die Einführung von ELStAM zum 1. November nachträglich. "Ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitgeber die ELStAM der Arbeitnehmer mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 abrufen", wie es in dem Schreiben heißt (BMF v. 19.12.2012, "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Startschreiben zum erstmaligen Abruf und zur Anwendung ab dem Kalenderjahr 2013").

Das parlamentarische Verfahren zum Jahressteuergesetz 2013 sei zwar noch nicht abgeschlossen, aber es sei davon auszugehen, dass das ELStAM-Verfahren in der noch zu beschließenden Neufassung berücksichtigt werde.

Warten auf ELStAM
Ursprünglich war die Einführung von ELStAM bereits für das Jahr 2011 geplant. Zweimal musste der Termin seither verschoben werden. Das BMF ging wohl davon aus, am 1. Januar 2013 mit ELStAM starten zu können, denn seit dem 1. November 2012 können Arbeitnehmer online ihre Lohnsteuerdaten einsehen.

Weitere Inhalte des Jahressteuergesetzes 2013
Einkommensteuerrecht, Körperschafts- und Gewerbesteuerrecht, Umsatzsteuer oder Abgabenordnung: Neben ELStAM behandelt das Jahressteuergesetz 2013 etliche Bereiche des deutschen Steuerrechts.

Weiterhin steuerfreier Wehrsold, ermäßigte Listenpreis-Regelung für Autos mit Brennstoffzellenantrieb oder steuerliche Freistellung von Bildungsleistungen gehörten zu den konkreten Vorschlägen des Jahressteuergesetzes 2013.

Rückwirkend sollte außerdem die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Grunderwerbsteuerrecht in Kraft treten, nämlich seit Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001. Diese wie alle anderen Vorschläge sind, genau wie ELStAM, durch die Ablehnung des Bundesrates hinfällig.

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