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Kosten für vorübergehendes Arbeitszimmer absetzen

Ist der offizielle Arbeitsplatz sanierungsbedürftig, können Angestellte ihr Arbeitszimmer zu Hause nutzen und die Kosten dafür von der Steuer absetzen.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Für die meisten Angestellten gilt Folgendes: Sie dürfen keine Kosten für ein Arbeitszimmer bei sich zu Hause von der Steuer absetzen, wenn ihnen ihr Arbeitgeber einen Arbeitsplatz bereitstellt. In der Regel ist das der Büro-Schreibtisch.

Es kann aber vorkommen, dass der offizielle Arbeitsplatz sanierungsbedürftig oder sogar gesundheitsgefährdend ist. In diesem Fall darf ein Angestellter auch ein Arbeitszimmer im eigenen Zuhause einrichten und die Kosten dafür absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 26. Februar 2014 entschieden (Aktenzeichen VI R 11/12).

Der konkrete Fall

Im konkreten Fall ging es um einen katholischen Pfarrer, der im Obergeschoss des Pfarrhauses wohnt. Sein Arbeitszimmer war ursprünglich im Untergeschoss vorgesehen. Aber: Das Amtszimmer war voller Baumängel und sanierungsbedürftig. Die übrigen Räume im Untergeschoss wurden bereits für andere Zwecke genutzt. Für eine Arbeitsecke stand kein Platz mehr zur Verfügung.

Der Pfarrer richtete sich deshalb ein provisorisches Arbeitszimmer im Obergeschoss ein. Die Kosten für sein "häusliches Arbeitszimmer" im Obergeschoss wollte er in seiner Steuererklärung geltend machen. Doch das Finanzgericht erkannte die Kosten nicht an. Begründung: Es gab schließlich den Raum im Untergeschoss, den die Kirche ihm zur Verfügung gestellt hatte. Der Pfarrer legte erfolglos Einspruch gegen den Steuerbescheid und klagte.

BFH: Gesundheit geht vor

Der BFH gab dem Pfarrer Recht. Die Richter stellten klar: Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber, wo der offizielle Arbeitsplatz ist. Wenn der betreffende Raum aber aufgrund von Baumängeln eine Gefahr für die Gesundheit des Arbeitnehmers darstellt, darf dieser ein häusliches Arbeitszimmer nutzen. Und die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Der Fall wurde an das zuständige Finanzgericht zurückverwiesen. Geklärt werden muss nun, ob das Arbeitszimmer im Erdgeschoss tatsächlich nicht nutzbar war.

Häusliches Arbeitszimmer: Wer wie viel absetzen darf

Angestellte, die keinen festen Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber haben, dürfen maximal 1.250 Euro im Jahr für das Arbeitszimmer zu Hause von der Steuer absetzen. Dazu zählen vor allem Lehrer. Für Berufstätige, die komplett von zu Hause aus arbeiten, gibt es keine Kostendeckelung. Sie können sämtliche Arbeitszimmer-Kosten absetzen. Dazu zählen zum Beispiel Journalisten oder auch Studenten. 

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