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Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,7 Prozent

Ab Januar 2015 ist der Beitragssatz für die Rentenversicherung von 18,9 auf 18,7 Prozent gesunken. Arbeitnehmer werden dadurch um rund eine Milliarde Euro entlastet.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Im November 2014 hat die Bundesregierung verkündet, dass der Rentenbeitragssatz ab Januar 2015 um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent sinkt. Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung geht der Beitrag von 25,1 auf 24,8 Prozent zurück. Laut Bundesregierung entlastet die Senkung sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber um jeweils rund eine Milliarde Euro.

Nachhaltigkeitsrücklage ermöglicht niedrigeren Rentenbeitragssatz

Die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage ermöglicht den gesenkten Rentenbeitragssatz. Die Nachhaltigkeitsrücklage – früher auch Schwankungsreserve genannt – ist eine finanzielle Reserve der Rentenversicherung. Sie soll unterjährige Einnahme- und Ausgabeschwankungen ausgleichen und die Zahlungsfähigkeit der Rentenversicherung sichern.

Nachhaltigkeitsrücklage darf den Wert von 1,5 Monatsgehältern nicht übersteigen

Nach Angaben der Bundesregierung lag die Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende 2014 geschätzt bei rund 33,5 Milliarden Euro. Das entspricht dem 1,82-fachen einer monatlichen Rentenzahlung. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Nachhaltigkeitsrücklage eine Höchstrücklage von 1,5 Monatsausgaben nicht überschreiten darf. Liegt der Wert darüber, muss der Rentenbeitragssatz abgesenkt werden. Das ist nun der Fall. Bundessozialministerin Andrea Nahles wies darauf hin, dass die Deutsche Rentenversicherung noch nie so viele Rücklagen hatte wie 2014. "Deshalb schaffen wir es, den Rentenbeitrag zu senken", so die Ministerin.

Ausblick Rentenbeitragssatz: So sehen die kommenden 15 Jahre aus

Außerdem legte die Bundesregierung den gesetzlich geforderten Rentenversicherungsbericht vor. Der Rentenversicherungsbericht gibt unter anderem Auskunft darüber, wie sich der Beitragssatz in den kommenden 15 Jahren entwickelt. Die Prognose: Bis 2018 bleibt der Beitrag unverändert bei 18,7 Prozent. Danach müssen Arbeitnehmer damit rechnen, dass der Beitrag schrittweise ansteigt. Zuerst auf über 19,5 Prozent im Jahr 2020, bis hin zu 21,4 Prozent im Jahr 2028.

Private Altersvorsorge wird immer wichtiger

Alles in allem kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die gesetzliche Rente die "zentrale Säule der Altersvorsorge" bleibt. Allerdings empfehlen die Politiker, zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen – zum Beispiel mit der Riester-Rente, oder der betrieblichen Altersvorsorge . 

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