Beratersuche starten
Berater suchen

Steuerhinterziehung: Härtere Regeln für straffreie Selbstanzeige

Wer sich rechtzeitig selbst anzeigt, kommt straffrei davon. Das gilt künftig aber nur noch bei einem Betrag von maximal 25.000 Euro hinterzogenen Steuern.

 

Hinweis:

Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

 


Bislang galten 50.000 Euro als Höchstbetrag für alle, die sich selbst bei ihrem Finanzamt anzeigten – ab 1. Januar 2015 ist es nur noch die Hälfte.

Diese Neuerung ist Teil des "Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" vom 24. September 2014, womit das Bundeskabinett die Bedingungen zur straffreien Selbstanzeige für Steuerhinterzieher verschärft.

Weitere Neuerungen des Gesetzes:

  • Die Höhe einer Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung wird gestaffelt: Je nach Hinterziehungsvolumen müssen 10 Prozent, 15 Prozent oder 20 Prozent der hinterzogenen Summe bezahlt werden.
  • Neu ist auch, dass bestimmte ausländische Kapitalerträge für noch weiter zurückliegende Zeiträume als bisher besteuert werden können. Wer entsprechende Kapitalerträge bislang nicht in der Steuererklärung angegeben hat, muss eventuell mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung rechnen. Dazu gehören Kapitalanlagen beispielsweise in Liechtenstein und der Schweiz.
  • Die Zahlung der Hinterziehungszinsen bildet die Voraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte: "Mit den noch einmal verschärften Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige ist klar: Steuerhinterziehung kann nur unter besonderen Voraussetzungen und in sehr engen Grenzen straffrei bleiben."

Das Gesetz folgt nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums den Eckpunkten, die die Finanzministerkonferenz am 9. Mai 2014 beschlossen hat. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Hier geht es zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (PDF): Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (PDF).

Mit anderen teilen

Das sagen unsere Mitglieder

★★★★★
★★★★★
4,5 von 5 Sternen
(44.165 Bewertungen)
Die Meinung unserer Mitglieder ist uns wichtig. Daher führen wir regelmäßig Zufriedenheitsumfragen durch. Weitere Informationen