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Steuern auf Tiefstand

Sie haben das Gefühl, dass die Steuern und Abgaben stetig steigen? Weit gefehlt.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Das Institut für Weltwirtschaft (ifw) hat untersucht, wie hoch die Steuern im Vergleich zu früher sind. Überraschendes Ergebnis der Studie "Einkommensteuertarife in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Folgen für die Belastung ausgewählter Haushaltstypen: Generell sind die Steuersätze zwar gestiegen, aber für Steuerzahler mit niedrigen bis mittleren Einkommen ist die Steuerbelastung gesunken.

Bei der Untersuchung haben die Wirtschaftsforscher um den renommierten Steuerexperten Alfred Boss nicht einfach nur die Steuersätze von früher und heute verglichen. Stattdessen wurden viele Faktoren berücksichtigt, darunter die Euro-Umstellung, die Inflation und die Entwicklung der Steuergesetze. Die ifw-Forscher sprechen daher von „real gesunkener Steuerlast“, weil sie versuchen, die Werte unter den realen Bedingungen zu vergleichen.

Untersuchungszeitraum seit 1958

In den 60er Jahren galt man mit einem Jahreseinkommen von 60.000 D-Mark noch als Spitzenverdiener. Wer heute fast 30.000 Euro jährlich verdient, liegt knapp unter dem Durchschnitt. Die Forscher konnten die Zahlen nicht einfach Eins zu Eins vergleichen.

Auch die Art der Besteuerung in Deutschland hat sich in einigen Aspekten verändert. Beispielsweise gab es bis 1957 einen speziellen Einkommensteuer-Tarif für Verheiratete. Das Ehegatten-Splitting kam erst 1958 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Die Progression – heute zentraler Bestandteil des deutschen Steuersystems – war auch eine Erfindung der Nachkriegszeit und wurde in den ersten Jahren bis 1957 noch ganz anders berechnet als heute. Und um noch ein Beispiel zu nennen: Erst 1954 wurde die Rechenformel für die Steuerklasse I definiert. Das alles hat die Forscher dazu bewogen, die ersten Nachkriegsjahre aus der Untersuchung auszulassen.

Typische Einkommen für Beispiel-Rechnung

Die Studie untersucht den Zeitraum von 1958 bis 2012. Vier Beispielfälle wurden für die Untersuchung entworfen, alle ledig und steuerpflichtig und im Jahr 2012 ein Einkommen von jeweils 15.000, 30.000, 60.000 bzw. 100.000 Euro. Diese Geldwerte wurden dann umgerechnet in Beträge, die vergleichbaren Einkünften im Jahr 1958 entsprechen.

Dem Einkommen von 15.000 Euro im Jahr 2012 stellten die Wissenschaftler ein Jahreseinkommen von 3.728 Euro im Jahr 1958 gegenüber. Die Annahme, dass die beiden Einkommen gleich viel wert sind, basiert auf der Annahme, dass die Inflation zwischen 1958 und 2012 die Preise um insgesamt mehr als 300 Prozent hat steigen lassen. So kommen die ifw-Forscher zu folgenden Ergebnissen:

  • Wer 1958 so viel verdiente, wie im Jahr 2012 der Betrag von 15.000 Euro wert war, musste früher 40 Prozent seines Einkommens an den Staat abführen. Heute sind es nur noch 25 Prozent.
  • Wer 1958 so viel verdiente, wie im Jahr 2012 der Betrag von 30.000 Euro wert war, musste früher 47 Prozent seines Einkommens an den Staat abführen. Heute sind es nur noch 31,5 Prozent.
  • Wer 1958 so viel verdiente, wie im Jahr 2012 der Betrag von 60.000 Euro wert war, musste früher 53 Prozent seines Einkommens an den Staat abführen. Zwischenzeitlich lag der Anteil sogar bei 56 Prozent. Heute sind es nur noch 42 Prozent.
  • Wer 1958 so viel verdiente, wie im Jahr 2012 der Betrag von 100.000 Euro wert war, musste früher 53 Prozent seines Einkommens an den Staat abführen. Heute sind es noch 42 Prozent.

Gut-Verdiener zahlen mehr Steuern als früher

Die Grafik oben im Artikel zeigt, wie die reale Steuerlast auf typische Einkommen gesunken ist. Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts hatte die steuerliche Belastung ihren Höhepunkt.

Doch nach der Ära Kohl –  also unter Regie der rot-grünen Bundesregierung – ist die Steuerbelastung deutlich gesunken und heute auf einem Tiefstand. Nicht in der Grafik sichtbar ist hingegen beispielsweise die Steuerlast auf noch außergewöhnlich hohe Einkommen.

Wer beispielsweise verheiratet und Alleinverdiener ist und Jahreseinkommen von 150.000 Euro hat, zahlt tatsächlich heute mehr Steuern als früher.

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