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Dienstleistungen außerhalb des Grundstücks absetzbar

Auch über die Grundstücksgrenze hinaus können Sie Kosten für Handwerker oder andere Dienstleister als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Ob Putzfrau oder Fensterputzer, Gärtner oder Handwerker: Erledigt ein Dienstleister bei Ihnen Zuhause Arbeiten für Sie, können Sie die Kosten zumindest teilweise als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Wie das genau funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, erklärt Ihnen unser Artikel Was sind "haushaltsnahe Dienstleistungen?"

Kosten für Dienstleistungen außerhalb der Grundstücksgrenze

Nehmen wir einmal an, Sie beauftragen ein Unternehmen damit, den Gehweg vor Ihrem Haus von den winterlichen Schneemassen zu befreien. Bisher konnten Sie die Kosten dafür nicht als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen – denn der öffentliche Gehweg vor Ihrem Haus zählte nicht zu Ihrem Haushalt. Doch der Bundesfinanzhof (BFH), Deutschlands höchstes Gericht für Steuern, entschied, dass auch solche Kosten in der Steuererklärung eingetragen werden dürfen.

BFH: Dienstleistung wird für den Haushalt erbracht

Die Richter betonten, dass die Grenze eines Haushalts nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenze abgesteckt sei. Es genüge, wenn die Dienstleistung für den Haushalt erbracht werde. Wichtig: Das, was der Dienstleister tut, muss eine Aufgabe sein, die normalerweise von einem Familienmitglied übernommen wird und dem Haushalt dient – zum Beispiel putzen, Wäsche waschen oder Rasen mähen.

Zurück zum Beispiel Schneeräumen: Hauseigentümer und Mieter sind in der Regel dazu verpflichtet, öffentliche Straßen und Gehwege vor dem Haus von Schnee zu befreien. Entsprechend übernimmt die Aufgabe normalerweise ein Familienmitglied. Wer also eine Firma mit Schneeräumen beauftragt, kann die Kosten ab sofort als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung eintragen.

Übrigens:

Ob Unwetter-Schäden am eigenen Haus, Handwerkerkosten oder der Einbau eines Kachelofens, Hausbesitzer können weitere Kosten von der Steuer absetzen. Wenn Sie sich unsicher sind, was Sie alles in Ihrer Steuererklärung eintragen können, helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne weiter. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: Beratersuche.

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