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Berufsunfähigkeitsversicherung: Beiträge sind steuerlich absetzbar

Die Beiträge zur BU-Versicherung können Sie von der Steuer absetzen. Dafür werden für die BU-Rente eventuell Steuern fällig.

Nehmen wir einmal an, der 55-jährige Metzger Günter erleidet einen Arbeitsunfall. Sein Arm ist so schwer verletzt, dass er nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Dann steht Günter eine Erwerbsminderungsrenten von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu.

Doch Günter wollte sich nicht allein auf staatliche Hilfe verlassen. Mit 22 Jahren hat er eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) abgeschlossen. Das bedeutet, dass er seitdem jeden Monat freiwillig einen Betrag in diese Versicherung eingezahlt hat. Wird er vor dem normalen Rentenalter berufsunfähig – durch einen Unfall oder eine Krankheit – zahlt ihm die Versicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente aus. 

Übrigens:

Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ist, hängt von vielen Faktoren ab: Wie lange Sie gearbeitet haben, wie alt Sie zum Zeitpunkt Ihrer Berufsunfähigkeit sind, ob Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können oder wenigstens ein paar Stunden in der Woche. Wenn Sie wissen wollen, wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ausfällt, schauen Sie im jährlichen Ausdruck der DRV nach oder laden Sie sich diesen auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung runter.

Wie Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern sparen

Als Günter seinen Versicherungsvertrag abschloss, musste er entscheiden, wie hoch seine Rente sein soll, wenn er tatsächlich berufsunfähig wird. Damals überlegte er, ob er mit nur 800 Euro im Monat auskommen würde, oder ob es 1.600 Euro sein müssten. Er entschied sich für die höhere Berufsunfähigkeitsrente. Dementsprechend höher war der monatliche Betrag, den er in die Versicherung einzahlte.

1. Bis Ende 2013: BU-Beiträge nur eingeschränkt absetzen

Egal, wie teuer seine Berufsunfähigkeitsversicherung ist: Solange Günter nicht mehr als 1.900 Euro im Jahr für seine Kranken- und Pflegeversicherung ausgibt, kann er seine BU-Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen.

Rechenbeispiel:

Versicherung Jährliche Kosten
Krankenversicherung 1.230 Euro
   
Pflegeversicherung    190 Euro
   
Summe 1.420 Euro

Das heißt: Zahlt Günter 1.420 Euro im Jahr für seine Kranken- und Pflegeversicherung, kann er Beiträge seiner Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von 480 Euro absetzen. Denn 480 Euro fehlen noch zum jährlichen Höchstbetrag von 1.900 Euro.

Sie wollen wissen, ob Sie über den 1.900 Euro liegen? Dann nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner.

2. Ab 1. Januar 2014: BU-Beiträge komplett absetzen

Im Juni 2013 wurde das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) verkündet. Ein Beschluss darin lautet, dass die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsrente ab 1. Januar 2014 komplett von der Steuer absetzbar sind.

Allerdings: Nur wenn Günter seine Berufsunfähigkeitsrente lebenslang ausgezahlt wird, kann er die Beiträge komplett absetzen. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen aber nur bis zum 67. Lebensjahr. Jedes weitere Jahr, in dem die Versicherung zahlen soll, kostet Günter höhere Beiträge – Schätzungen zufolge nämlich rund doppelt so viel wie bei einem Produkt mit einer Leistung bis zum Alter von 67 Jahren.

Weitere Voraussetzungen dafür, dass die BU-Beiträge komplett absetzbar sind: Die Berufsunfähigkeitsrente darf nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.

Wann für die Berufsunfähigkeitsrente Steuern fällig sind

Sobald Günter seine Berufsunfähigkeitsrente bekommt, können Steuern dafür fällig werden. Genauer gesagt für den sogenannten Ertragsanteil. Wie hoch dieser Anteil ist, kommt darauf an, wie lange die Berufsunfähigkeitsrente an ihn gezahlt wird (auch "Laufzeit" genannt).

Grundsätzlich gilt: Je kürzer der Zeitraum ist, in dem Günter seine Berufsunfähigkeitsrente erhält, desto geringer ist der steuerpflichtige Ertragsanteil. Nutzen Sie den E-Daten-Abruf, werden die passenden Zahlen automatisch in Ihre Steuererklärung eingetragen.

Übrigens:

Für unsere Berater/innen gehört die Ermittlung des steuerpflichtigen Ertragsanteils zum Tagesgeschäft – genauso wie die vielen anderen Steuervorteile, die Ihnen zustehen, wenn Sie fürs Alter vorsorgen oder bereits Rente bekommen. Eine Beraterin oder ein Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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