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Bewerbungskosten können Sie von der Steuer absetzen

Briefmarke, Fahrtkosten, Hotel: Jeden Cent, den Sie für die Jobsuche ausgeben, können Sie in Ihre Steuererklärung eintragen.

Christine hat gerade ihre Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau beendet. Seit ein paar Wochen schreibt sie fleißig Bewerbungen. Endlich hat sie eine große Baumarkt-Kette zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Christine freut sich und nimmt die gut 300 Kilometer Wegstrecke nach Frankfurt gerne in Kauf. Weil ihr Vorstellungstermin bereits um 8 Uhr morgens ist, hat sie sich für eine Nacht in einem kleinen Hotel eingemietet. Sie hofft, dass sich ihre Mühen für sie lohnen. Immerhin kann sie sämtliche Bewerbungskosten von der Steuer absetzen – egal ob sie genommen wird oder nicht.

Jobsuche: Was Sie genau absetzen können

Christine zählt alle Bewerbungskosten am Jahresende zusammen und zieht sie von ihrem Jahreseinkommen ab. Nur auf das, was übrig bleibt, muss sie Steuern zahlen. Zu den Bewerbungskosten gehören:

  • Einfache und beglaubigte Kopien
  • Briefpapier, Briefumschläge und Briefmarken
  • Hefte, Klarsichtfolien und Präsentationsmappen
  • Bewerbungsfotos und Musterarbeiten
  • Bücher mit Tipps zur Bewerbung oder auch Bewerbungsseminare
  • Stellenanzeigen- und Internet- oder Telefonkosten
  • Kosten fürs Probearbeiten, wenn der potentielle Arbeitgeber diesen Kosten nicht ersetzt
  • Fahrtkosten mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, wenn der potenzielle Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt
  • Parkgebühren oder Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel
  • Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, wenn der potenzielle Arbeitgeber die Kosten nicht ersetzt
  • Unfallkosten auf der Fahrt zu einer Bewerbung

 Alle wichtigen Infos erfahren Sie auch in Sekundenschnelle in unserem Video:

Unser Tipp:

Egal, ob die Bewerbung Erfolg hatte oder nicht, sammeln Sie alle Quittungen und Belege Ihrer Ausgaben und tragen Sie die Kosten in die Steuererklärung ein. Die Nachweise heben Sie zuhause auf, falls das Finanzamt Fragen hat.

Und auch wenn Ihnen Belege verloren gegangen sind oder Sie gar keine gesammelt haben, können Sie Ihre Bewerbungskosten von der Steuer absetzen: Für eine Bewerbung per Post und mit Bewerbungsmappe gibt es pauschal 8,50 Euro, für eine Online-Bewerbung können Sie 2,50 Euro in die Steuererklärung eintragen. Manche Finanzämter genehmigen pauschal 10 bis 15 Euro pro Bewerbung und wollen dafür als Nachweis lediglich eine Einladung zum Vorstellungsgespräch oder einen Absagebrief. Nur tatsächlich gelaufene Bewerbungen können Sie also in der Steuererklärung eintragen.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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