Ludmilla Schmidt

Beratungsstellenleiterin    

Beratungsstelle

 

"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen,

hat auch das Recht, Steuern zu sparen."

 

Aus diesem Grund schenken mir viele Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung ihr Vertrauen. 

In meiner Beratungsstelle ist es mir möglich, Sie individuell steuerlich gem. §4 Nr. 11 StBerG zu beraten. 

Neben meiner beruflichen Erfahrung ist eine kontinuirliche Fortbildung zu aktuellen Steuerthemen für mich selbstverständlich.

Das persönliche und individuelle Gespräch ist für mich Vertraunssache.

Auf dem Weg durch den Steuerdschungel stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zu Seite. 

 

Ludmilla Schmidt

Beratungsstellenleiterin  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch

Lohnsteuerbescheinigung, Steueridentifikationsnummer und Rechnungen – damit Sie Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch zusammenstellen können, habe ich eine Checkliste vorbereitet.
Als besonderen Service biete ich Ihnen diese in verschiedenen Sprachen an:



Nutzen Sie den VLH-Beleg-Upload um die Belege zu Ihrer Steuererklärung sicher zu übertragen. Sprechen Sie mich darauf an.

Anschrift
Bahnhofstr. 2
29649 Wietzendorf
Telefonkontakt

Wir beraten Mitglieder nach § 4 Nr.11 StBerG.